Reisende mit einem DB Ticket können keine Kulanzmöglichkeiten mehr nutzen, auch wenn der Reisegrund aufgrund Corona entfällt. Dies betrifft vor allem Reisende, die ein Ticket zum Super Sparpreis gebucht haben.  Eine kostenlose Stornierung oder Entschädigung gibt es also nicht mehr. Daher empfiehlt es sich, ein Ticket zum regulären Sparpreis zu buchen, dies kann gegen 10€ Gebühr umgetauscht oder storniert werden. Zudem führt die Deutsche Bahn nun eine 3G-Regelung ein. Alle Infos zum Coronavirus und den Regelungen der Deutschen Bahn in diesem Beitrag.

Deutsche Bahn - ICE im Winter - Kitzbüheler Alpen

Sie wollen ein sicheres Bahnticket in Corona-Zeiten, dass Sie kurzfristig stornieren können? Das reguläre Sparpreis-Ticket ist ab 21,50€ erhältlich und kann bis einen Tag vor der Reise gegen eine Gebühr von 10€ umgetauscht oder storniert werden – mit BahnCard gibt’s 25% Rabatt! Jetzt Sparpreis ab 16,10€ buchen:

Sparpreis-Ticket mit Stornierungs-Option ab 16,10€

Für detaillierte Informationen zum Coronavirus und den Kulanz-Regelungen für Tickets der Deutschen Bahn wählen Sie den gewünschten Abschnitt:

Kurzüberblick: DB Tickets und Kulanz

Welches Bahnticket soll ich jetzt buchen?
  • Flexpreis-Ticket: kostenlose Stornierung ist jederzeit möglich
  • Sparpreis-Ticket: Stornierung gegen 10€ Gebühr vor dem 1. Geltungstag möglich
  • nicht stornierbar sind Tickets zum Super Sparpreis!
Sitzplatzreservierungen und Auslastung
  • DB Reiseauskunft warnt vor Zügen mit mehr als 50% Auslastung
  • Anzahl verfügbarer Sitzplatzreservierungen wurde eingeschränkt
  • Nicht in Planung ist eine Reservierungspflicht!
weitere Hygiene-Maßnahmen der DB
  • 3G-Regelung
  • kontaktlose Ticket-Kontrolle
  • eingeschränkter Service im BordRestaurant und BordBistro

Kann ich mein DB-Ticket wegen Corona stornieren?

Aktuell im Herbst / Winter 2021 / 2022 verschärft sich die Corona-Lage erneut. Teilweise wurde ein touristisches Beherbergungsverbot ausgesprochen. Können Reisende auf eine Kulanzregelung der Deutschen Bahn hoffen, wenn der Reisegrund nun aufgrund Corona entfällt oder das Hotel die Buchung storniert?

Die Antwort ist: Nein, es gilt kein gesondertes Stornierungsrecht für Bahntickets, wenn die Reise wegen Corona nun entfallen muss. Rechtlich schließen Reisende mit der Deutschen Bahn einen Beförderungsvertrag ab. Dies bedeutet: Wenn die Deutsche Bahn ihren Teil des Vertrags, nämlich die Beförderung der Reisenden, weiterhin erfüllt, gibt es keinen Stornierungs- oder Erstattungsgrund. Und die Züge der DB rollen auch weiterhin; fast der komplette Zugbetrieb wird aufrecht erhalten.

Bahnfahren in Corona-Zeiten: Welches Ticket soll ich buchen?

Aufgrund der Corona-Pandemie ist jede länger geplante Reise aktuell von Unsicherheit begleitet. Wer jetzt ein Bahnticket bucht, sollte vor allem auf die generellen Stornierungsmöglichkeiten achten, da die Bahn keine Sonder-Kulanz wegen Corona mehr gelten lässt.

  • Wer in diesen unsicheren Zeiten ein Ticket buchen möchte, sollte auf ein Sparpreis-Ticket setzen, da hier bei Umtausch oder Stornierung vor dem 1. Geltungstag fast der gesamte Ticket-Preis in Gutschein-Form erstattet wird – abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr.
  • Flexpreis-Tickets am wenigsten kritisch, da sie die kostenlose Stornierung bis zum 1. Geltungstag beinhalten.
  • Nur die Super Sparpreis Angebote sind nicht stornierbar; daher müssen Bahnkunden bei Buchung dieser Ticket im schlimmsten Fall mit dem Verlust des gesamten Ticket-Preises rechnen.

Sparpreis-Ticket mit Stornierungs-Option ab 16,10€


Flexpreis Sparpreis Super Sparpreis
Günstiger Ticket-Preis je nach Entfernung
  • ab 21,50 Euro, 2. Klasse
  • ab 32,30 Euro, 1. Klasse
  • ab 17,90 Euro, 2. Klasse
  • ab 26,90 Euro, 1. Klasse
Ticket-Preis mit
BahnCard-Rabatt
  • 25% Rabatt mit BahnCard 25
  • 50% Rabatt mit BahnCard 50
  • 25% Rabatt mit BahnCard 25 und BahnCard 50
  • Ticket mit BahnCard-Rabatt ab 16,10 Euro (2. Klasse)
  • Preis mit BahnCard-Rabatt ab 24,20 Euro (2. Klasse)
  • 25% Rabatt mit BahnCard 25 und BahnCard 50
  • Ticket mit BahnCard-Rabatt ab 13,40 Euro (2. Klasse)
  • Preis mit BahnCard-Rabatt ab 20,15 Euro (2. Klasse)
Zugbindung nein ja ja
City-Ticket ab 100km Entfernung ab 100km Entfernung nicht enthalten
Zutritt DB Lounge mit Flexpreis-Ticket 1. Klasse kein Zutritt kein Zutritt
Verfügbarkeit immer verfügbar kontingentiert kontingentiert
Vorverkaufsfrist 180 Tage bis kurz vor Abfahrt 180 Tage bis kurz vor Abfahrt 180 Tage bis kurz vor Abfahrt
Erstattung / Umtausch Umtausch kostenlos vor dem 1. Geltungstag, danach 19€ (Fernverkehr) und 17,50€ (Regioverkehr) Umtausch gegen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr nicht möglich

Bahnreisen in Corona-Zeiten: Was muss ich beachten?

  • Auslastungsanzeige: Bei Buchung von Bahntickets werden in der DB Reiseauskunft am Desktop oder in der App DB Navigator bereits bei 50 Prozent Auslastung vor einem vollen Zug gewarnt.
  • Sitzplatzreservierungen: Zudem wird die Zahl der verfügbaren Sitzplatzreservierungen beschränkt. Trotzdem will die Bahn am offenen System ohne Reservierungspflicht im Fernverkehr festhalten. Auch die teilweise geforderte kostenlose Sitzplatzreservierung soll nicht kommen.
  • Kontaktlose Ticketkontrolle: Der Zugbegleiter führt eine Kontrolle via Scan des Tickets oder die Inaugenscheinnahme durch. Es soll kein direkter Kontakt stattfinden.
  • Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung: Inzwischen gilt eine 3G-Regelung in den Zügen.
  • Bordgastronomie: Die Bordrestaurants und Bordbistros haben wieder geöffnet. Allerdings gilt hier auch die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, die nur zum Verzehr abgenommen werden darf. Nach 45 Minuten soll der Platz geräumt werden, kontaktloses Bezahlen ist erwünscht.
  • Mehr Zug-Hygiene: Die Zahl der Reinigungskräfte in den Zügen und an den Wartungsstationen wurde aufgestockt, Die Züge werden daher häufiger gereinigt.

Bahnreisen in Corona-Zeiten

3G-Regelung bei der Deutschen Bahn

In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt ab dem 24. November die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen.Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal. Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten. Fahrgäste der DB sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)

Fragen und Antworten zur neuen 3G-Regel

Wie wird die Einhaltung der neuen 3G-Regel im öffentlichen Verkehr kontrolliert?

DB Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen. Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen. Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regional-Verkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben.

Gelten die neuen Regeln auch für Kinder und Jugendliche?

Nein, Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen sind davon ausgenommen.

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Gilt die 3G-Regel auch für das Bordpersonal?

Ja, die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.

Darf ich ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig abholen?

Ja. Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.

Kann ich aufgrund der neuen Regelungen mein Ticket stornieren?

Stornierungen sind selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen sind nicht vorgesehen.

Kulanzregelung & Entschädigung der Deutschen Bahn wegen Corona

Die Deutsche Bahn reagierte im Frühjahr 2020 auf die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bot ihren Kunden im Frühjahr 2020 umfangreiche Möglichkeiten, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. Die erweiterten Kulanzregelungen galten für alle bis 13. März 2020 erworbenen Fahrkarten. Hierbei konnten alle gebuchten DB Tickets wie etwa DB Sparpreis, Super Sparpreis oder regionale Angebote wie Ländertickets oder das Quer-durchs-Land-Ticket kostenlos umgetauscht werden. Fahrkarten mit einem Buchungsdatum ab dem 14. März 2020 oder einem Reisedatum ab dem 5. Mai 2020 konnten dagegen nicht kostenfrei in einen Gutschein im Wert des Bahn-Tickets umgewandelt. Die Zugbindung ist bei diesen Fahrkarten nicht aufgehoben.

  • Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, konnten alle bis 13. März 2020 erworbenen Tickets kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Tickets zum Super Sparpreis und Sparpreis für Reisen bis einschließlich 4. Mai. Inzwischen wurde diese Kulanzregelung eingestellt; seit Ende Juni können Bahnkunden keinen Gutschein mehr für ihr Ticket bekommen.
  • Die Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, konnten das gebuchte Ticket jetzt bis zum 31. Oktober flexibel nutzen. Noch wichtiger: Bei allen Sparpreis- und Super Sparpreis-Tickets wird die Zugbindung aufgehoben; die Tickets sind dann als Flex-Ticket für jeden Zug an jedem Tag gültig. Allerdings gilt die erweiterte Gültigkeit nur für den Fernverkehr mit ICE, IC und EC. Das City-Ticket sowie Nahverkehrsverbindungen sind von der erweiterten Kulanzregelungen leider nicht erfasst, ÖPNV-Fahrscheine müssen ggf. neu erworben werden.
  • Wer die erweiterte flexible Kulanzregelung der Bahn nutzen möchte und sein mit BahnCard-Rabatt erworbenes Ticket flexibel bis 31. Oktober 2020 einsetzen will, steht eventuell vor dem Problem, dass die BahnCard inzwischen abgelaufen ist. Kunden können weiterhin das Ticket nutzen, sollten aber ihre abgelaufene BahnCard bei der Reise mitführen.
  • Alle Inhaber einer BahnCard erhalten einen Reisegutschein als Entschädigung für die Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie. Dabei gab es je nach BahnCard-Typ zwischen 10 und 1000 Euro als Entschädigung. Die Beantragung der Kulanz-Entschädigung ist ähnlich wie beim Ticket-Umtausch über ein einfaches Online-Formular möglich. Der Bahn-Gutschein soll dann 3 Jahre gültig sein. Inzwischen ist die Beantragung eines Gutschein für BahnCard-Inhaber leider nicht mehr möglich. Alle Infos zur Coronavirus BahnCard-Entschädigung.

Bahnreisen in Corona-Zeiten

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Themenseite zum Coronavirus.


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