Nach der Erfolgsgeschichte des 9-Euro-Tickets gibt’s nun einen Nachfolger: Das Deutschlandticket ist seit 1. Mai 2023 deutschlandweit gültig und wird als Monats- oder Jahres-Abo verkauft. Das Ticket kostet 49€ pro Monat und gilt bundesweit in allen Verkehrsverbünden im Nah- und Regionalverkehr. Dieser Artikel zum 49€-Ticket wird nicht weiter gepflegt; für aktuelle News nutzen Sie bitte den Artikel zum Deutschlandticket:
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Themen
49€-Ticket 2023 – Kurzüberblick
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Gültigkeit des 49€-Tickets |
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Buchung des 49€-Tickets |
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Konditionen für Abo-Kunden |
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Wann soll das 49€-Ticket starten?
Bund und Länder haben sich geeinigt, dass ab Januar 2023 ein bundesweit gültiges 49-Euro-Ticket als Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommen soll. Das Klimaticket soll, wie bereits der erfolgreiche Vorgänger 9€-Ticket, ebenfalls bundesweit in Bus & Bahn sowie in allen Regionalzügen gültig sein. Der Bund soll dazu ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden zur Verfügung stellen.
Inzwischen gibt es erste Stimmen, die einen Start des 49-Euro-Tickets zum 1. Januar 2023 nicht für umsetzbar halten. In diese Richtung äußerten sich die Verkehrsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen. „Einen Start am 1. Januar halte ich für ausgeschlossen“, sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) fürchtet ein Scheitern. „Ich bin verhalten optimistisch“. Grund seien die vielen offenen Fragen zur Finanzierung und zur praktischen Umsetzung. Viel dürfte von der anstehenden Konferenz von Bund und Ländern am 2. November 2023 abhängen, ob der Bund die Forderung der Länder nach einer dauerhaften Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufnehme.
Was steht der Einführung des 49€-Tickets im Weg?
Mögliches Hindernis für eine bundesweite Einführung eines 49-Euro-Klimatickets ist, dass die Bundesländer aber weiterhin mehr Geld vom Bund zur Finanzierung des Nahverkehrs fordern, dabei geht es um sogenannte Regionalisierungsmittel. Das schönste Ticket nütze nichts, wenn kein Bus fahre. „Die Länder sind unter der Bedingung einer Verständigung über die Regionalisierungsmittel zur Kofinanzierung bereit. Ohne deutliche Erhöhungen der Regionalisierungsmittel drohen Abbestellungen von Zügen und Ausdünnen des Angebots, bei einigen Ländern sogar schon im nächsten Jahr“, heißt es in dem Papier. Der Erhalt des bestehenden Angebots sei eine Mindestvoraussetzung für ein bundesweites Ticket, so die Länder.
Die Verkehrsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen äußerten bereits Zweifel an der Einführung des 49€-Tickets zum 1. Januar 2023. „Einen Start am 1. Januar halte ich für ausgeschlossen“, sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) fürchtet ein Scheitern. „Ich bin verhalten optimistisch“. Grund seien die vielen offenen Fragen zur Finanzierung und zur praktischen Umsetzung. Viel dürfte von der anstehenden Konferenz von Bund und Ländern am 2. November 2023 abhängen, ob der Bund die Forderung der Länder nach einer dauerhaften Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufnehme.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz zum Klimaticket Deutschland. Der VDV erwartet nun von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung, dass sie für die weiterhin offenen Finanzierungsfragen im ÖPNV die entsprechenden Beschlüsse fasst. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Bevor das Klimaticket Deutschland umgesetzt werden kann, braucht die Branche dringend die nötige Finanzierungssicherheit bei den Regionalisierungsmitteln und bei der Kompensation für die gestiegenen Energiekosten. Die VMK hat dazu heute entsprechende Vereinbarungen getroffen, die wir ausdrücklich unterstützen. Nun liegt es an der Bundesregierung und an den Ministerpräsidenten, die nötigen finanziellen Zusagen zu treffen.“
Wolff weiter: „Ich verstehe, dass für die Öffentlichkeit vor allem das bundesweite ÖPNV-Ticket von Interesse ist. Für die wirtschaftlich verantwortlichen Unternehmer sind aber die Finanzierungsfragen ebenso drängend. Wir laufen Gefahr, dass wir massiv und flächendeckend Angebote im ÖPNV einstellen müssen, weil sie wegen der Kostensteigerungen nicht mehr finanzierbar sind. Das darf nicht passieren und deshalb müssen die entsprechenden politischen Beschlüsse nun sehr schnell gefasst werden.“
Was ist der Unterschied zum 9€-Ticket?
Das 49€-Ticket soll ein Abo-Ticket werden. Es werde sich automatisch verlängern und könne monatlich gekündigt werden. „Wir bauen damit auch die Komplexität der Tarifstrukturen ab“, sagte Wissing. Im Gegensatz dazu war das 9€-Ticket für einzelne Kalendermonate erhältlich. Zudem war das 9€-Ticket nur in den Monaten Juni, Juli und August 2022 erhältlich – das 49€-Ticket soll dauerhaft ab 1. Januar 2023 erhältlich sein.
Kostet das 49€-Ticket für alle gleich viel?
Inzwischen fordern Verbraucherzentralen und Fahrgastverbände mehr Beachtung der soziale Aspekte: Das Prinzip Gießkanne – ein günstiges Ticket für alle – sei für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten untauglich.
So helfe laut Verbraucherzentrale dieses Ticket Geringverdienern wenig. „Der öffentliche Nahverkehr muss für alle erschwinglich sein, unabhängig vom Einkommen“, so die Leiterin für Verbraucherpolitik beim Bundesverband (vzbv), Jutta Gurkmann, gegenüber der dpa. Insbesondere Empfängern von Transferleistungen, aber auch Geringverdienenden ohne staatliche Leistungen helfe ein 49-Euro-Ticket wenig. Fahrgastverband Pro Bahn: Auch der Fahrgastverband Pro Bahn hält ein 49-Euro-Ticket für einkommensschwache Menschen für zu teuer. „Das Prinzip Gießkanne wird damit nicht durchbrochen“, sagte der Pro-Bahn-Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann der dpa. „Wir bräuchten für diese Menschen ein günstigeres Angebot.“
Zudem gibt es bereits Verkehrsverbünde, die eigene Angebote bzw. Vergünstigungen haben:
- So hat Berlin ein 29€-Ticket an den Start gebracht das von Oktober bis Dezember 2022 für jeweils 29 Euro im Monat im ganzen Stadtgebiet gilt.
- Im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) gibt es seit September ein 365-Euro-Jahresticket.
Wo gilt das 49€-Ticket – und wo nicht?
Das 49€-Klimaticket ist als „BahnCard 100 light“ eine bundesweite Flatrate für den gesamten ÖPNV inkl. aller Regionalzüge in der 2. Klasse und sollte einen ähnlichen Geltungsbereich haben wie das 9-Euro-Ticket. Da es in allen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden gilt, kann hiermit auch der gesamte bundesweite Regionalverkehr der Deutschen Bahn sowie privater Bahn-Unternehmen wie Metronom, ODEG, Veolia etc. gelten. Damit würde das 49€-Klimaticket ähnlich wie das frühere Wochenendticket – bzw. dessen Nachfolger Quer-durchs-Land-Ticket gelten – allerdings nicht für 42 Euro pro Tag, sondern 49 Euro pro Monat.
Wo gilt das 49€-Ticket nicht?
- Fahrt im Fernverkehr: Die Nutzung des Fernverkehrs der Deutschen Bahn sowie privater Fernverkehrsunternehmen wie Flixtrain ist mit dem 49€-Ticket nicht möglich. Das bedeutet: Das 9-Euro-Ticket gilt nicht im ICE, im IC, EC oder im ECE der Deutschen Bahn.
- Fahrt in der 1. Klasse: Das 49€-Klimaticket gilt generell nur für Fahrten in der 2. Klasse. Auch in Regionalzügen gibt es die 1. Klasse, doch diese kann mit dem Klima-Aboticket nicht genutzt werden.
- Mitfahrer-Nutzung: Abo-Kunden kennen und schätzen die Regelung: Sie können häufig in bestimmten Zeiträumen, etwa am Abend oder an Wochenenden, Mitfahrer kostenlos mitnehmen. Wie dies beim Klimaticket ausfällt, ist nohc nicht bekannt.
- Touristische Bahnen: Bahnen, die einen separaten Tarif haben, können voraussichtlich ebenfalls nicht mit dem 49-Euro-Ticket genutzt werden. Dazu gehören etwa Bergbahn wie die Zugspitzbahn oder die Nebelhornbahn in Bayern.
Kann ich mein Fahrrad kostenlos beim 49€-Ticket mitnehmen?
Die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist beim 49-Euro-Ticket nicht generell enthalten. Für die Fahrradmitnahme gelten die Mitnahmeregelungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde.
Was müssen Abo-Kunden beachten?
Wie die Regelung für bestehende Abo-Kunden ausfällt, bleibt abzuwarten. Hier müsste eigentlich der Preis fürs Abo-Ticket generell auf 49 Euro gesenkt werden. Beim 9-Euro-Ticket änderten sich Konditionen wie Mitnahmeregelungen oder die Berechtigung für die 1. Klasse für das eigene Tarifgebiet nicht. Außerhalb dieses Gebietes galt das 9€-Ticket automatisch als Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen wie z.B. die Fahrrad-Mitnahme.
49€-Ticket: Das sind aktuelle Ticket-Alternativen
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