Welche Rechte haben Bahnreisende bei einem Sturm oder Unwetter? Wer die Bahnreise verschieben kann, sollte dies im Vorfeld tun – die Deutsche Bahn erweitert im Regelfall die Kulanzregelungen. So wird dann die Zugbindung bei Tickets zum (Super) Sparpreis aufgehoben, Tickets sind dann als Flex-Ticket deutlich länger gültig. Ebenfalls können die Tickets kostenlos zurückgegeben werden. Zudem können Fahrgäste, die von einer Bahn-Verspätung bei Sturm, Orkan oder Unwetter betroffen sind, Ihre Fahrgastrechte geltend machen. Die Übersicht. Ist Ihre Zugverbindung von Ausfall oder Verspätung betroffen? Jetzt abfragen:

Ihr Zug hat Verspätung oder ist ausgefallen? Dann können Sie Ihre Fahrgastrechte online geltend machen – und sich bei Verspätungen, Zugausfällen oder zusätzlichen Taxi- und Hotelkosten schnell & einfach bis zu 100% vom gezahlten Fahrpreis erstatten lassen:

Jetzt Ticket erstatten lassen

Welche Fahrgastrechte habe ich bei Sturm und Unwetter? Mehr Informationen zu Bahntickets, Bahn-Kulanz und Fahrgastrechten bei Sturm und Unwetter finden Sie im gewünschten Abschnitt:

Unwetter in Süddeutschland: Bahn-Fahrplan aktuell

Nach den starken Regenfällen vom Wochenende herrscht Bahn-Chaos im Süden Deutschlands. Die Bahn rät von Reise nach Süddeutschland ab; viele Strecken sind gesperrt, es kommt zu zahlreichen Zugausfällen. Aufgrund schwerer Unwetter kommt es in Süddeutschland zu erheblichen Beeinträchtigungen im Zugverkehr.  München ist zur Zeit mit Fernverkehrszügen aus Richtung Stuttgart, Würzburg und Nürnberg nicht anfahrbar.

Zudem sind folgende Strecken für den Fernverkehr nicht befahrbar und es kommt zu Zugausfällen:

  • Stuttgart – Ulm – Augsburg – München zwischen Ulm und Augsburg
  • Nürnberg – Donauwörth – Augsburg – München zwischen Donauwörth und Augsburg
  • Nürnberg – Ingostadt – München zwischen Ingolstadt und München
  • München – Memmingen – Lindau zwischen Buchloe und Memmingen
  • München – Lindau – Bregenz – Zürich zwischen Bregenz und München
  • Ulm – Memmingen – Kempten

Zusätzlich kommt es im Fernverkehr zu einzelnen Zugausfällen und Verspätungen auf folgenden Strecken:

  • München – Nürnberg – Erfurt – Berlin
  • Karlsruhe – Stuttgart – Ulm
  • Augsburg – Kempten(Allgäu) – Oberstdorf
  • Nürnberg – Würzburg

Bahn-Chaos in Süddeutschland – Aktuelle Verkehrsmeldungen

Unwetter in Süddeutschland: Bahnticket stornieren oder umbuchen

  • Alle Fahrgäste, die bis einschließlich 2. Juni 2024 ein Ticket für eine Reise zwischen dem 2. und 4. Juni 2024 erworben haben und diese aufgrund der Unwetterschäden verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt weiterhin für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch wenn eine geänderte Streckenführung notwendig ist. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
  • Sollte Ihr Zug ausgefallen sein oder ausfallen und Sie möchten Ihre Reise komplett absagen, können Sie die Fahrt stornieren und erhalten den vollen Fahrpreis ohne Abzüge erstattet.
  • Wer seine Bahnreise trotzdem antreten will, hat natürlich Anspruch auf die allgemeinen Bahn-Fahrgastrechte, wie etwa die Erstattung von 50% des Ticket-Preises ab einer Verspätung von mehr als 120 Minuten.
  • Wer sein Ticket stornieren möchte, kann dies kostenlos tun. Dies gilt natürlich auch für sonst nicht stornierbare Tickets wie etwa den Super Sparpreis, wenn die gebuchte Zugverbindung ausfällt. Auch Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Jetzt Ticket erstatten lassen

Bahn-Fahrgastrechte bei Sturm + Unwetter
Bahn-Fahrgastrechte bei Sturm + Unwetter

Bahnauskunft bei Unwetter

Wenn Sie eine aktuelle Bahnauskunft zu einer bestimmten Zugverbindung haben möchten, können Sie sich hier jederzeit informieren. Ist Ihre Zugverbindung von Ausfall oder Verspätung betroffen? Jetzt abfragen:

Die Auskunftsvarianten bei Sturm, Orkan, Überschwemmungen oder anderen Unwettern im Detail:

  • Im Internet unter www.bahn.de/aktuell gibt es immer die aktuellen Verkehrsmeldungen & Behinderungen im Bahnverkehr.
  • Telefonisch unter der kostenfreien Hotline unter 08000 996633.
  • Zudem sind aktuelle Infos im DB Navigator abrufbar.

Fahrgastrechte bei Unwetter im Überblick

Die allgemeinen Bahn-Fahrgastrechte gelten auch bei Unwetter und Sturm – und lauten wie folgt:

  • Ab 20 Minuten Verspätung kann ein anderer Zug als der gebuchte genutzt werden, die Zugbindung ist aufgehoben. Wer ein reines Nahverkehrsticket hat, kann in diesem Fall auch ICE und IC gegen Zahlung der Differenz nutzen.
  • Ab 60 Minuten Verspätung laut Fahrplan erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten Verspätung beträgt die Erstattung 50 Prozent.
  • Ebenfalls können Hotel- und Taxikosten der Deutschen Bahn in Rechnung gestellt werden.
  • Ein Schadensersatz ist aber nicht vorgesehen, weil es sich bei einem Sturm, einem Orkan oder einem Unwetter um höhere Gewalt handelte.

Weitere Sonderfälle:

Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt, die auf einer Fahrkarte abgebildet sind, wird die Entschädigung ab 60 Minuten bzw. ab 120 Minuten Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.

Zeitkarten werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Wer etwa eine BahnCard 100 besitzt, erhält ab 60 Minuten Verspätung laut Fahrplan pauschal 10 Euro. Bei Regio-Angeboten wie Ländertickets oder Quer-durchs-Land-Tickets gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro für ein Ticket der 2. Klasse zurück, in der 1. Klasse sind es 2,25 Euro


Noch Fragen oder Anmerkungen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar - einfach nach unten scrollen! Für weitere Bahn-News können Sie unseren Newsletter abonnieren und bahndampf.de auf Facebook folgen.

Weitere Themen