Reisen bedeutet Freiheit und Abenteuer. Doch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann das Unterwegssein eine Herausforderung darstellen. Die Deutsche Bahn hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Dienste für alle zugänglicher zu machen. Vorbereitung und Buchung der Reise, spezielle Services, Barrierefreiheit an Bahnhöfen und in Zügen, Regelungen zu Begleitpersonen und Assistenzhunden sowie Fahrgastrechte für Personen mit Mobilitätseinschränkungen: In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre mobilitätseingeschränkte Reise mit der Bahn möglichst barrierefrei zu  gestalten.

Barrierefreies Bahnfahren mit Rollstuhl - Türöffner im Zug

Jeder fünfte Bahnhof in Deutschland ist nicht vollständig barrierefrei, häufig fehlt Servicepersonal für die Umstieghilfe. Deshalb ist es für Personen mit Mobilitätseinschränkungen besonders wichtig, eine Bahnreise gut zu planen.

Reisen mit Mobilitätseinschränkung: Alle Infos

Mehr Informationen sowie die besten Tipps für eine barrierefreie Bahnreise für mobilitätseingeschränkte Personen gibt’s im gewünschten Abschnitt:

Vorbereitung und Buchung Ihrer Bahnreise

Frühzeitige Planung ist entscheidend. Die Deutsche Bahn bietet spezielle Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen. Die Mobilitätsservice-Zentrale ist Ihr erster Anlaufpunkt: Hier können Sie Ihre Reise anmelden, Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen buchen und Informationen zu barrierefreien Reisemöglichkeiten erhalten. Die Anmeldung muss dabei mindestens 24 Stunden vor Abreise erfolgen. Die Reise mit der Bahn sollte für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von Mobilitätseinschränkungen. Die Deutsche Bahn hat dafür gesorgt, dass der Buchungs- und Reisevorbereitungsprozess für Rollstuhlfahrer und andere Reisende mit besonderen Bedürfnissen so reibungslos wie möglich gestaltet wird. Hier sind einige wichtige Schritte und Ressourcen, um Ihre Reise zu planen:

  • Buchungsprozess: Starten Sie früh: Um sicherzustellen, dass alle benötigten Dienstleistungen verfügbar und richtig organisiert sind, ist es ratsam, Ihre Reise so früh wie möglich zu planen und zu buchen.
  • Online-Buchung: Die Deutsche Bahn bietet eine barrierefreie Website und eine mobile App, auf der Sie Fahrkarten kaufen und Informationen zu barrierefreien Reisemöglichkeiten finden können. Während des Buchungsprozesses können Sie angeben, dass Sie mit einem Rollstuhl reisen und spezielle Unterstützung benötigen.
  • Mobilitätsservice-Zentrale: Für eine persönliche Beratung und Buchung steht Ihnen die Mobilitätsservice-Zentrale zur Verfügung. Die Mobilitätsservice-Zentrale ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Reisevorbereitung und die Buchung von Assistenzdiensten. Hier können Sie Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen sowie Informationen zu barrierefreien Reiseoptionen erhalten.
  • Vor der Reise: Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Anfragen für Assistenzleistungen bestätigt wurden und dass Sie alle notwendigen Informationen für Ihre Reise erhalten haben.
  • Checkliste für die Reise: Es kann hilfreich sein, eine Checkliste zu erstellen, um nichts zu vergessen. Dazu gehören Ihre Fahrkarten, Bestätigungen für Assistenzleistungen, notwendige medizinische Unterlagen und alles, was Sie für eine angenehme Reise benötigen.
  • Früh am Bahnsteig sein: Versuchen Sie, mindestens 20 Minuten vor Abfahrt am Bahnsteig zu sein, damit Sie sich mit dem Servicepersonal treffen und zum richtigen Einstiegsbereich gehen können.
  • Kommunikation mit dem Personal: Informieren Sie das Zugpersonal oder die Assistenzkräfte über Ihre spezifischen Bedürfnisse, damit sie Ihnen bestmöglich helfen können.

Reisen mit Mobilitätseinschränkung: Alle Infos

Barrierefreies Bahn-Reisen - Blindenführung am Bahnhof

Mobilitätsservice-Zentrale: Ein- und Umsteigehilfe anmelden

Die Mobilitätsservice-Zentrale ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Reisevorbereitung und die Buchung von Assistenzdiensten. Wenn Sie auf Ihrer Bahnreise Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen benötigen, z.B. weil Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, blind oder sehbehindert sind, organisiert die Mobilitätsservice-Zentrale alles Notwendige. Hier können Sie Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen sowie Informationen zu barrierefreien Reiseoptionen erhalten.

Kontakt zur Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ):

  • Telefon 030 65212888
  • Fax: 030 65212899
  • E-Mail: msz@deutschebahn.com
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag und an bundeseinheitlichen Feiertagen 8 bis 20 Uhr

Ein- und Umstieghilfe jetzt anmelden

Anmeldung einer Umstieghilfe: Damit Sie Ihre Reise wie gewünscht durchführen können, wird empfohlen, diesen Service bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Reise anzumelden. Bei Hilfeleistungen im Ausland sind 36 Stunden Vorlauf erforderlich. Auch beim Ein- und Aussteigen in den Regionalzug (RE, RB, IRE) oder in die S-Bahn können Sie auch für diese Fahrten über die Mobilitätsservice-Zentrale Hilfe durch das Zugpersonal vorbestellen.

Bestellung von Fahrkarten: Die Mobilitätsservice-Zentrale hilft Ihnen bei der Bestellung von Fahrkarten und Sitzplatzreservierungen. Dabei werden die für Sie günstigsten Verbindungen, bei Bedarf mit möglichst wenigen Umstiegen und ausreichenden Umsteigezeiten ermittelt. Ihre Reiseunterlagen werden auf Wunsch per Post oder E-Mail zugesandt oder am Fahrkartenautomaten im Bahnhof zur Abholung hinterlegt.

Beantwortung von Fragen zur Barrierefreiheit, Umstiegzeiten, Verfügbarkeit von Servicepersonal: Die Mobilitätsservice-Zentrale beantwortet Ihre Fragen, z.B. zur Barrierefreiheit der Züge oder Bahnhöfe sowie zu den Mindest-Umstiegszeiten. Zudem gibt es hier Infos z.B. über die Verfügbarkeit von Servicepersonal an den Stationen, Störungen an Aufzügen oder baustellenbedingte Abweichungen.

Voraussetzung ist, dass die angegebene Reiseverbindung geeignet ist. Besonders für Rollstuhlfahrer ist der stufenlose Zugang zum Bahnsteig und eine überbrückbare Einstiegshöhe in den jeweiligen Nahverkehrszug wichtig. Die Züge müssen mit technischen Einstiegshilfen ausgestattet sein, um bei unterschiedlichen Situationen den Zugang zu ermöglichen.

Zur Mobilitätsservice-Zentrale

Deutsche Bahn - Bahnstreik

Barrierefreiheit in Deutschland: Jeder fünfte Bahnhof nicht rollstuhlgerecht

Die deutschen Bahnsysteme demonstrieren Fortschritte beim barrierefreien Zugang. Alle Züge der verschiedenen Verkehrsgesellschaften bieten barrierefreien Zugang, sei es durch ausfahrbare Rampen, ausklappbare Systeme oder ebenerdigen Zugang zum Bahnsteig. Viele Bahnhöfe sind mit Aufzügen, Rampen und taktilen Leitsystemen für Sehbehinderte ausgestattet. In den Zügen finden Sie barrierefreie Toiletten, spezielle Sitzplätze und Einstiegshilfen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Ausstattung Ihres Start- und Zielbahnhofs sowie der auf Ihrer Route liegenden Züge.

Omio, die Buchungsplattform für Bahn, Bus und Flug, hat eine umfangreiche Untersuchung zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen in 16 europäischen Ländern durchgeführt. Diese zeigt, dass bereits etwa 97 Prozent der Bahnhöfe in Deutschland mit Blindenführungen wie zum Beispiel Bodenleitsystemen ausgestattet sind. Zudem verfügen heute 98 Prozent der Bahnhöfe in Deutschland über visuelle Anzeigetafeln mit aktuellen Informationen zu Zügen, Verspätungen und anderen wichtigen Reisehinweisen.

Trotz dieser beeindruckenden Zahlen gibt es noch Luft nach oben. Aktuell sind nur 81 Prozent der Bahnhöfe und 87 Prozent der Bahnsteige in Deutschland barrierefrei gestaltet. Dies bedeutet, dass jeder fünfte Bahnhof für Menschen im Rollstuhl nicht benutzbar ist – eine signifikante Barriere.

Im Europavergleich steht Deutschland bei der Barrierefreiheit an Bahnhöfen gut da. Die Niederlande führen: 97 % aller Bahnhöfe sind barrierefrei. 99 % haben eine Blindenführung. Deutschland belegt hierbei den zweiten Platz.

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Mehr Informationen

Im Folgenden betrachten wir die Barrierefreiheitsmerkmale einiger der größten und meistfrequentierten Bahnhöfe in Deutschland.

Frankfurt am Main Hauptbahnhof

Als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Deutschland bietet der Frankfurter Hauptbahnhof umfangreiche Barrierefreiheitsmaßnahmen. Dazu gehören:

  • Stufenlose Zugänge zu allen Bahnsteigen über Aufzüge und Rampen.
  • Taktile Leitlinien für sehbehinderte Reisende.
  • Barrierefreie Toiletten und Wartebereiche.
  • Ein Mobilitätszentrum, das Informationen und Assistenz bietet.

Berlin Hauptbahnhof

Der Berliner Hauptbahnhof, ein modernes Wahrzeichen der Stadt, ist hinsichtlich seiner Barrierefreiheit vorbildlich ausgestattet:

  • Vollständig barrierefreier Zugang zu allen Ebenen und Bahnsteigen.
  • Mehrere Aufzüge und Rolltreppen, die den Zugang erleichtern.
  • Barrierefreie Service-Einrichtungen und Toiletten.
  • Ein Informationspunkt für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen direkt im Bahnhof.

München Hauptbahnhof

Der Münchner Hauptbahnhof ist ein weiterer zentraler Knotenpunkt, der kontinuierlich verbessert wird, um die Barrierefreiheit zu erhöhen:

  • Barrierefreie Zugänge zu den meisten Bahnsteigen.
  • Taktile Wegführungssysteme für blinde und sehbehinderte Personen.
  • Spezielle Wartebereiche für Reisende mit eingeschränkter Mobilität.
  • Servicepoint für Fragen zur Barrierefreiheit und zur Unterstützung.

Hamburg Hauptbahnhof

Der Hamburger Hauptbahnhof, einer der verkehrsreichsten Bahnhöfe Europas, bietet ebenfalls umfangreiche barrierefreie Services:

  • Stufenloser Zugang zu allen Plattformen.
  • Hörhilfen an Informationsschaltern für schwerhörige Reisende.
  • Gut sichtbare und zugängliche Aufzüge.
  • Barrierefreie Toiletten und spezielle Warteplätze.

Köln Hauptbahnhof

Der Kölner Hauptbahnhof zeichnet sich durch seine zentrale Lage und seine Anpassungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen aus:

  • Komplett barrierefreier Zugang zu allen Bahnsteigen.
  • Taktile Leitsysteme für Sehbehinderte.
  • Barrierefreie Einrichtungen und Dienste, einschließlich eines Mobilitätsservice.
  • Gut ausgebildetes Personal, um Unterstützung zu leisten.

Düsseldorf Hauptbahnhof

Als wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Nordrhein-Westfalen bietet der Düsseldorfer Hauptbahnhof:

  • Barrierefreie Zugänge und Aufzüge zu allen Bahnsteigen.
  • Visuelle und akustische Informationssysteme für seh- oder hörbehinderte Reisende.
  • Barrierefreie Servicepunkte und Toiletten.

Bahnfahren mit Rollstuhl - Platz für Rollstühle im Zug

Bahnreisen mit Rollstuhl: Maße und Gewicht

Die meisten Züge verfügen über spezielle Rollstuhlplätze, die mehr Raum und Komfort bieten. Für den Ein- und Ausstieg stehen in der Regel mobile Rampen zur Verfügung, deren Nutzung Sie vorab anmelden sollten. Die Deutsche Bahn hat bestimmte Richtlinien bezüglich der Größe und des Gewichts von Rollstühlen, die in ihren Zügen mitgenommen werden können. Obwohl sich die genauen Maße je nach Zugtyp unterscheiden können, gelten in der Regel folgende Standardmaße:

  • Maximale Breite: 70 cm
  • Maximale Länge: 120 cm
  • Maximales Gewicht (inkl. Nutzer): Häufig liegt das Gewichtslimit bei ca. 300 kg für elektrische Rollstühle und Scooter.

Reisen mit Mobilitätseinschränkung: Alle Infos

Unterbringung des Rollstuhls während der Fahrt

Für die Unterbringung des Rollstuhls während der Fahrt gibt es spezielle Vorkehrungen:

  • Rollstuhlplätze: In den meisten Zügen der Deutschen Bahn gibt es spezielle Rollstuhlplätze. Diese Plätze bieten mehr Raum und sind oft in der Nähe der Türen positioniert, um den Ein- und Ausstieg zu erleichtern. Rollstuhlplätze müssen im Voraus reserviert werden.
  • Sicherung des Rollstuhls: Die Rollstuhlplätze sind mit Gurten oder anderen Sicherungssystemen ausgestattet, um Ihren Rollstuhl während der Fahrt stabil und sicher zu halten. Das Personal kann Ihnen helfen, Ihren Rollstuhl richtig zu sichern.
  • Begleitperson: Falls Sie mit einer Begleitperson reisen, gibt es oft die Möglichkeit, dass diese in Ihrer Nähe sitzt. Informieren Sie die Bahn oder den Buchungsservice über Ihre Begleitung, um angrenzende Sitzplätze zu reservieren.
  • Batteriebetriebene Rollstühle: Für die Mitnahme von elektrischen Rollstühlen sollten Sie die Akkubestimmungen überprüfen. In der Regel sind trockene oder gelbasierte Batterien erlaubt, aber es ist wichtig, dies vor Ihrer Reise zu klären.
  • Notausgänge und Sicherheit: Machen Sie sich mit den Notausgängen und Sicherheitseinrichtungen in Ihrem Wagen vertraut. Das Zugpersonal kann Ihnen dabei helfen und Sie im Notfall unterstützen.
    Indem Sie diese Informationen und Tipps berücksichtigen, können Sie Ihre Reise mit der Deutschen Bahn als Rollstuhlfahrer komfortabler und stressfreier gestalten. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder für weitere Unterstützung an die Mobilitätsservice-Zentrale zu wenden.

Regelungen für Begleitpersonen und Assistenzhunde

Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, kann diese oftmals kostenfrei oder zu einem ermäßigten Tarif mitfahren. Assistenzhunde sind in den Zügen der Deutschen Bahn ebenfalls willkommen und reisen kostenlos. Vergessen Sie nicht, dies bei der Buchung anzugeben.

Regelungen für Begleitpersonen

Die Deutsche Bahn bietet spezielle Regelungen für Begleitpersonen von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen, um deren Reise so angenehm und problemlos wie möglich zu gestalten:

  • Kostenfreie Mitfahrt: Unter bestimmten Bedingungen kann die Begleitperson eines Reisenden mit einer Behinderung kostenfrei mitfahren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reisende mit Mobilitätseinschränkung einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis hat, der die Notwendigkeit einer Begleitperson ausweist (Merkzeichen „B“).
  • Sitzplatzreservierung: Für Begleitpersonen kann in der Regel zusammen mit dem Reisenden mit Mobilitätseinschränkung ein Platz reserviert werden, sodass beide zusammen sitzen können. Dies sollte bei der Buchung angegeben werden, um die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
  • Besondere Unterstützung: Sowohl der Reisende mit der Mobilitätseinschränkung als auch die Begleitperson können Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen müssen vorab angemeldet werden.

Regelungen für Assistenzhunde

Assistenzhunde spielen eine wichtige Rolle für viele Menschen mit Mobilitäts- oder anderen Einschränkungen. Die Deutsche Bahn hat Richtlinien, um die Mitnahme von Assistenzhunden zu erleichtern:

  • Kostenfreie Mitnahme: Assistenzhunde dürfen in allen Zügen der Deutschen Bahn kostenfrei mitfahren. Dies gilt für Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose sowie für andere speziell ausgebildete Servicehunde.
  • Keine Transportbox erforderlich: Im Gegensatz zu anderen Haustieren müssen Assistenzhunde nicht in einer Transportbox untergebracht werden. Sie dürfen am Boden neben dem Platz ihres Besitzers liegen.
  • Kennzeichnung und Nachweise: Obwohl eine spezielle Kennzeichnung oder der Nachweis der Ausbildung des Hundes in der Regel nicht erforderlich ist, wird empfohlen, entsprechende Dokumente mitzuführen, um bei Bedarf die Funktion des Hundes als Assistenzhund nachweisen zu können.
  • Verhalten im Zug: Assistenzhunde sollten während der Fahrt ruhig und kontrolliert bei ihrem Besitzer bleiben. Es ist die Verantwortung des Hundebesitzers, sicherzustellen, dass der Hund andere Passagiere nicht stört.

Hinweise zur Buchung und Reisevorbereitung

  • Bei der Buchung Ihrer Tickets sollten Sie die Notwendigkeit einer Begleitperson sowie die Mitnahme eines Assistenzhundes angeben. Dies ermöglicht es der Deutschen Bahn, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sicherzustellen, dass Ihre Reise so reibungslos und komfortabel wie möglich verläuft.
  • Es wird empfohlen, alle Reisepläne und benötigten Dienstleistungen, einschließlich der Begleitung und Assistenz beim Ein- und Aussteigen, rechtzeitig über die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn zu buchen und zu bestätigen.
  • Durch die Inanspruchnahme dieser Angebote und Regelungen können Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und ihre Begleitpersonen eine angenehme und stressfreie Reiseerfahrung mit der Deutschen Bahn genießen.

Deutsche Bahn - Symbolbild ICE und Bahnhofsuhr

Fahrgastrechte bei Bahnreisen mit Mobilitätseinschränkungen

Als Reisender mit Mobilitätseinschränkungen haben Sie besondere Bahn-Fahrgastrechte. Dazu gehören Entschädigungen bei Verspätungen und der Anspruch auf Assistenzleistungen. Doch für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen können sich dabei besondere Herausforderungen stellen. Glücklicherweise gibt es innerhalb der Europäischen Union, sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, spezifische Fahrgastrechte, die sicherstellen, dass auch Reisende mit Mobilitätseinschränkungen komfortabel und barrierefrei unterwegs sein können.

  • Kostenlose Hilfeleistungen: Eines der Kernrechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist der Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Diese Unterstützung wird an Bahnhöfen angeboten, an denen Personal der Bahnunternehmen verfügbar ist. Sollte an einem Bahnhof kein Personal vorhanden sein, müssen Reisende darüber informiert werden, welche Hilfeleistungen direkt verfügbar sind und wo sich der nächste Bahnhof mit entsprechendem Service befindet.
  • Recht auf Schadensersatz: Ein weiteres wichtiges Recht betrifft den Schadensersatz bei Beschädigung oder Verlust von Mobilitätshilfen oder Spezialausrüstung, die durch die Schuld der Bahn entstanden sind. In solchen Fällen muss der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt werden.
  • NEU: Bessere Fahrgastrechte seit 2023: Zusätzlich zu den Hilfsangeboten profitieren Personen mit Handicap oft von Ticket-Vergünstigungen im Fern- und Nahverkehr. Seit dem 7. Juni 2023 gelten zudem EU-weit einige Neuregelungen, die das Reisen noch zugänglicher machen. Dazu gehört, dass persönliche Begleiter von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu einem Sondertarif oder gegebenenfalls kostenlos reisen dürfen. Die Frist für die Anmeldung des Hilfsbedarfs wurde auf bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt verkürzt, und es gibt erweiterte Informationspflichten seitens der Bahnhofsbetreiber, Bahnunternehmen und Fahrkartenverkäufer bezüglich der Zugänglichkeit von Bahnhöfen.
  • Anmeldung des Mobilitätsservice: Um die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen diese spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt angemeldet werden. In einigen EU-Ländern ist sogar eine Anmeldung bis zu 30 Stunden im Voraus erforderlich.

Die EU-weiten Fahrgastrechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung stellen sicher, dass alle Reisenden gleichberechtigten Zugang zu Bahnreisen haben und unterstützen ein barrierefreies Reisen. Durch die Bereitstellung kostenloser Hilfeleistungen und die Gewährleistung von Schadensersatz bei Beschädigung oder Verlust von Mobilitätshilfen, zusammen mit Ticket-Vergünstigungen und verbesserten Informationspflichten, wird das Reisen mit der Bahn für alle zugänglicher und angenehmer.

Fahrgastrechte für mobilitätseingeschränkte Personen

Bahnreisen mit Behindertenausweis: Wer kann kostenlos fahren?

Das Reisen mit der Bahn kann für Menschen mit Behinderungen dank spezieller Regelungen und Vergünstigungen, die mit dem Behindertenausweis einhergehen, erheblich erleichtert werden. Der Behindertenausweis dient nicht nur als Nachweis einer Behinderung, sondern auch als Schlüssel zu einer Reihe von Vergünstigungen und Services. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, erhalten Inhaber eines Behindertenausweises spezielle Ermäßigungen oder sogar kostenfreie Fahrten im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Reisen mit Mobilitätseinschränkung: Ticket jetz buchen

Kostenfreie Bahnfahrten: Wer ist berechtigt? In Deutschland können schwerbehinderte Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Merkzeichen (G, aG, H, Bl, B) in ihrem Behindertenausweis haben, kostenfrei im Nahverkehr (S-Bahn, Regionalbahn) und unter bestimmten Bedingungen auch im Fernverkehr (IC, EC, ICE) reisen.

Sie können Bus und Bahn kostenlos nutzen, wenn Sie in Ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind und daher einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen tragen:

  • H (Hilflosigkeit)
  • BI (Blindheit)

Folgende Merkzeichen können mit einer Eigenbeteiligung (91 Euro jährlich/46 Euro halbjährlich) Bus und Bahn in Deutschland nutzen:

  • G (Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • GI (Gehörlosigkeit)

Zusätzlich benötigen Sie eine gültige Wertmarke.

Kostenlose Bahnfahrt für Begleitpersonen: Mit dem Merkzeichen „B“ können Sie eine weitere Person mitnehmen, die ihnen beim Ein- und Austeigen hilft oder Ihnen im Notfall zur Seite steht. Sie braucht keine eigene Wertmarke und fährt auch in Fernverkehrszügen kostenlos mit.

Platzreservierung und Komfort: Auch wenn die Fahrt für Inhaber eines Behindertenausweises kostenfrei sein kann, ist die Platzreservierung in Fernzügen nicht automatisch inkludiert. Eine Sitzplatzreservierung kann jedoch gegen eine geringe Gebühr vorgenommen werden, um Komfort und Sicherheit während der Reise zu gewährleisten.

Vergünstigungen für BahnCards: Schwerbehinderte Reisende können zudem von Ermäßigungen auf die BahnCard profitieren, die zusätzliche Rabatte auf Fahrkarten für den Fernverkehr bietet. Diese Vergünstigungen variieren je nach Art der Behinderung und sind eine wertvolle Ergänzung zu den kostenfreien Fahrmöglichkeiten.


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