Jeder vierte ICE der Deutschen Bahn ist verspätet. Welche Fahrgastrechte Ihnen bei einer Bahn-Verspätung zustehen und wie Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung und Erstattung von Kosten für Tickets, Taxi- und Hotelaufwendungen durchsetzen, lesen sie hier. Seit der Reform der Fahrgastrechte im Juni 2023 muss die Bahn jetzt etwa bei „extremer Witterung“ keine Erstattung mehr zahlen. Wie zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch auf Erstattung digital über die Deutsche Bahn, über das Fahrgastrechte-Formular oder über Online-Services Ihre Fahrgastrechte bequem online durchsetzen können.

Deutsche Bahn Fahrplanauskunft - DB-Fahrplan

Ihr Zug hatte Verspätung oder ist ausgefallen? Dann können Sie Ihre Fahrgastrechte online geltend machen. Inzwischen bietet die Deutsche Bahn die Möglichkeit an, die Ticket-Erstattung über bahn.de oder den DB Navigator selbst digital zu beantragen:

Ticket-Erstattung bei der DB beantragen

Für detaillierte Informationen zu den Fahrgastrechten sowie zu Fragen der Entschädigung und Erstattung wählen Sie bitte den gewünschten Themenabschnitt im Inhaltsverzeichnis an:

Fahrgastrechte bei Bahn-Verspätung – Überblick

Bahn-Verspätung von mind. 60 Minuten am Ziel 25% Erstattung des Ticket-Preises; bei Reiseabbruch 100% Erstattung
Bahn-Verspätung von mind. 120 Minuten am Ziel 50% Erstattung des Ticket-Preises; bei Reiseabbruch 100% Erstattung
Bahn-Verspätung von mind. 20 Minuten am Zielbahnhof Zugbindung aufgehoben, jeder Zug kann genutzt werden, zusätzliche Ticket-Kosten werden erstattet
Verspätung in Echtzeit abrufen Ist mein Zug pünktlich?
Taxi- und Hotelkosten bis maximal 120 Euro
  • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 20 Minuten Verspätung, ist die Zugbindung aufgehoben und Sie können einen anderen Zug nutzen. Müssen Sie dafür ein neues Bahnticket kaufen, können Sie sich die Differenz später von der Bahn erstatten lassen.
  • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 60 Minuten Verspätung, können Sie das Ticket kostenfrei zurückgeben.
  • Werden unterwegs mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort erwartet, können Sie die Fahrt abbrechen oder umkehren und bekommen laut Bahn-Fahrgastrechten den Ticketpreis erstattet.
  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erstattet Ihnen die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort sind es 50 Prozent.
  • Bei einer Bahn-Verspätung sind die Fahrgastrechte europäisch einheitlich. Demnach muss das Bahnunternehmen künftig bei bestimmten Situationen keine Entschädigung etc. mehr zahlen, etwa bei höherer Gewalt wie extremer Witterung, oder bei einer Verspätung durch Eingriff Dritter, zum Beispiel bei Personen auf dem Gleis, Kabeldiebstahl, Polizeieinsatz oder nicht notwendiges Betätigen der Notbremse.

Bahn-Fahrgastrechte – europaweit einheitlich

Im Jahr 2023 wurden die Bahn-Fahrgastrechte europaweit geändert und vereinheitlicht. Die Änderungen im Überblick:

  • ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent Erstattung
  • ab 120 Minuten Verspätung gibt es 50 Prozent Erstattung
  • Taxi- und Hotelkosten werden bis zu einer Höhe von 120 Euro übernommen.
  • Inhaber von Zeitfahrkarten wie Abos, Quer-durchs-Land-Tickets u. ä. werden mit pauschalen Festbeträgen pro Verspätung entschädigt.
  • Wenn die Verspätung am Zielbahnhof mehr als 20 Minuten betragen wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Reisende können dann alle Züge in Richtung des Ziels nutzen. Auch Reisende mit einem Regionalzug-Ticket können dann einen höherwertigen Zug nutzen, zum Beispiel einen ICE. Dafür muss man zwar erst mal ein ICE-Ticket kaufen, kann die Kosten aber später zurückfordern.
  • Allerdings gibt es einige Fälle, in denen das Bahnunternehmen für Verspätungen keine Erstattung, Taxi-oder Übernachtungskosten übernehmen muss. Dies sind vor allem Verspätung, die aus höherer Gewalt entstehen; also aus Gründen, die das Bahnunternehmen selbst nicht zu verantworten hat. Dazu zählen:
    • extreme Witterung und die Folgen davon Aber was zählt als „extreme Witterung“? Laut Deutscher Bahn zählen gewöhnliche Unwetter nicht darunter, aber zum Beispiel das Ahrtal-Hochwasser 2022.
    • Verspätungen und Zugausfälle durch den Eingriff Dritter, zum Beispiel Personen auf dem Gleis, Unfall mit Personenschaden, Kabeldiebstahl, Polizei- und Notarzteinsätze, nicht notwendiges Betätigen der Notbremse
  • Frist des Erstattungsantrages wurde verkürzt von 12 auf 3 Monate
  • Eine Kostenübernahme des Hotels bei Zugausfällen etc. wurde auf maximal 3 Tage gedeckelt.
  • Recht zur selbst organisierten Weiterreise. Hier ist jetzt die Weiterfahrt mit einem Zug eines anderen Anbieters in bestimmten Fällen möglich, ebenso wie die Nutzung von Bussen, zum Beispiel Flixbus. Voraussetzung dafür: Entweder die Bahn hat dem Fahrgast innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt keine Reisealternative mitgeteilt oder der Fahrgast hat sich das Einverständnis der Bahn geholt. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Flugzeug oder Mietwagen.
  • Wichtig: Damit die Fahrgastrechte komplett gelten, müssen Sie eine Durchgangsfahrkarte haben. Kaufen Sie eine Reise mit mehreren Anschlüssen oder mehreren Fahrkarten innerhalb einer Buchung bei einem Bahnunternehmen, gilt das als Durchgangsfahrkarte.

Fahrgastrechte mit dem Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wird als Fahrausweis mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingestuft; daher gelten bei Verspätungen die Bahn-Fahrgastrechte nur noch eingeschränkt.

  • Bei Verspätungen ab 20 Minuten oder Zugausfällen entfällt für Bahnreisende das Recht, höherwertige Züge zu nutzen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Ausnahme: Nur, wenn der Reisende aufgrund von Zugausfällen oder -verspätung sein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht, können Fahrgäste ein Taxi nehmen und sich das Geld über das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn erstatten lassen. Hierbei zahlt die Bahn einen Maximalbetrag von 120 Euro. Gleiches gilt, wenn die geplante Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt und der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ankommen würde – auch in diesem Fall können Fahrgäste für Taxikosten maximal 120 Euro von der Bahn zurückfordern.

Vorsicht bei Kombination aus Deutschlandticket-Regionalzügen und ICE-Sparpreis-Tickets Inhaber des Deutschlandtickets, deren gewünschte Reiseverbindung sowohl Fernverkehrs-, als auch Regionalverkehrszüge enthält, können auch nur die Fernverkehrsstrecke mit ICE, IC oder EC buchen und sparen sich die Kosten für die Regionalstrecke. Das ist zwar günstiger, birgt allerdings Risiken: Denn wer nur ein Fernverkehrsticket zum Sparpreis oder Super Sparpreis bucht und das Deutschlandticket für die Regionalzüge auf der Reise nutzt, muss aufpassen, denn es entfällt die durchgehende Reisekette. Das bedeutet: Hat etwa der Regionalzug am Beginn der Reise Verspätung und der ICE wird nicht mehr erreicht, dann verfällt das Fernverkehrsticket; es gibt keine aufgehobene Zugbindung, die dem Reisenden die Nutzung späterer Züge mit dem ursprünglichen Ticket erlauben würde! In diesem, leider nicht ganz unwahrscheinlichen Fall müssten sich Reisende ein komplett neues Ticket kaufen. Ebenfalls problematisch könnte es werden, wenn der gebuchte Fernverkehrszug Verspätung hat und es keinen weiteren Regionalzug mehr im Nachgang gibt, der ans geplante Ziel fährt. Auch dann greifen keine Fahrgastrechte, mit denen Reisende bei einem durchgehenden Ticket Anspruch auf Entschädigung sowie die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten haben.

Erstattung online einreichen

Bislang war es nötig, ein Fahrgastrechteformular auszufüllen und zusammen mit der Fahrkarte per Post an die DB zu schicken oder im Reisezentrum abzugeben. Dies hat sich nun geändert: Über ihr Kundenkonto können Bahnreisende auf bahn.de oder mobil in der App DB Navigator die betreffende Fahrt mit Fern- und Regionalverkehrszügen auswählen und eine Entschädigung mit wenigen Klicks beantragen. Das dauert nicht länger als fünf Minuten. Die meisten Daten sind voreingestellt, es müssen keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden. Damit wird die Entschädigung für DB-Kunden deutlich einfacher. Alternativ können Bahnreisende auch weiterhin das bisherige analoge Formular nutzen.

Ticket-Erstattung bei der DB beantragen

Nach der Verspätung müssen Reisende nicht sofort am nächsten Tag ihren Anspruch bei der Deutschen Bahn einreichen. Fahrgäste haben 3 Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Und nach Eingang des Antrags hat die Bahn 28 Tage Zeit, den Anspruch zu bearbeiten. Dabei werden erste Erstattungsbeträge ab 4 Euro ausgezahlt – Inhaber von Zeitkarten im Nahverkehr (Ländertickets oder Quer-durchs-Land-Ticket) müssen also mehrere Verspätungs­fälle gesammelt einreichen, um die 4-Euro-Grenze zu über­schreiten.

Deutsche Bahn - Hauptbahnhof München
Ab 60 Minuten Bahn-Verspätung am Ziel gibt’s Geld zurück.

Bahn-Verspätung ist angekündigt: Zugbindung, Stornierung, Erstattung

  • Ab 20 Minuten angekündigter Verspätung am Zielbahnhof: Wenn Sie noch vor Antritt der Reise feststellen, dass ihr Zug mehr als 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof haben soll oder ausfällt, ist die Zugbindung laut Bahn-Fahrgastrechte aufgehoben. Dies wird auch als 20-Minuten-Regel bei der Bahn bezeichnet. Reisende können in diesem Fall in der Bahnauskunft schauen, welches die nächste erreichbare Zugverbindung in Richtung des Ziels ist und in jeden Zug einsteigen. Wer ein reines Nahverkehrsticket hat, kann in diesem Fall auch ICE und IC gegen Zahlung der Differenz nutzen und sich diese zusätzlichen Ticket-Kosten erstatten lassen. Beispiel: Sie haben ein Ticket für Regionalzüge auf der Strecke von Baden-Baden nach Freiburg gebucht. Ihr Regionalzug soll erst 30 Minuten später in Baden-Baden eintreffen. Da auf dieser Strecke auch ICE-Züge verkehren, nutzen Sie hier den nächsten ICE, der in wenigen Minuten kommt. Das zusätzliche nötige Ticket reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Originalticket für die Erstattung ein.
  • Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung am Startbahnhof: Wenn der erste Zug bei Reiseantritt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten aufweist, können Sie Ihr Bahnticket stornieren. Laut Bahn-Fahrgastrechte dürften sie dann die Fahrt abbrechen und sich das komplette Geld erstatten lassen. Alternativ können Sie die Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten und dabei auch über eine andere Strecke ans Ziel gelangen; auch hier ist die Zugbindung dann aufgehoben.
  • Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung unterwegs: Ebenfalls können Sie, sofern Sie bereits im Zug unterwegs sind und die angekündigte Verspätung auf mehr als 60 Minuten angewachsen ist, wieder zum Startbahnhof zurückkehren und bekommen den gesamten Ticket-Preis aufgrund der Verspätung erstattet. Alternativ können Sie ebenfalls die Reise auch erst zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, auch hierbei gilt die Zugbindung nicht.
  • Bei Streik, Unwetter oder einem Suizid entlang der Strecke und damit bedingten Zugausfällen bzw. Verspätungen mussten die Bahn-Unternehmen bislang immer die Fahrgastrechte gewährleisten. Seit Juni 2023 muss das Bahnunternehmen bei bestimmten Situationen keine Entschädigung etc. mehr zahlen, etwa bei höherer Gewalt wie extremer Witterung, oder bei einer Verspätung durch Eingriff Dritter, zum Beispiel bei Personen auf dem Gleis, Kabeldiebstahl, Polizeieinsatz oder nicht notwendiges Betätigen der Notbremse.
Deutsche Bahn - ICE 4 - Sitzplatzreservierung
Bei einem Flexpreis-Ticket in der 1. Klasse können Reisende bei Verspätung eine Entschädigung für die nicht genutzte Sitzplatzreservierung einfordern.

Bahn-Verspätung ab 60 Minuten am Ziel: Geld zurück und Entschädigung

  • Grundsätzlich gilt: Erst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort haben Reisende laut der Bahn-Fahrgastrechte einen Anspruch auf Erstattung bzw. Entschädigung. Die DB und andere Bahn-Unternehmen unterscheiden bei der Höhe der Erstattungen, die Reisenden laut der Fahrgastrechte bei einer Verspätung zustehen, nach Einzeltickets und Zeitkarten.
  • Dabei ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielbahnhof entscheidend bei der Berechnung der Verspätung. Dies bedeutet: Haben Sie aufgrund der Verspätung eines Zuges von 5 Minuten Ihren Anschlusszug nicht erreicht, den Sie laut Ticket hätten nehmen sollen, und müssen womöglich eine Stunde auf den nächsten Anschlusszug warten, sind Sie mehr als eine Stunde später als geplant am Ziel. Die Bahn nennt dies Reisekette.
  • Wichtig ist also, dass Sie stets versuchen, ein einziges Ticket für all ihre benötigten Bahnverbindungen zu kaufen. Beispiel: Sie buchen bei der Deutschen Bahn ein Ticket für den Regionalzug von Marburg nach Frankfurt am Main. Anschließend buchen Sie etwa über einen Drittanbieter ein TGV Ticket für die Fahrt von Frankfurt nach Paris. Hat ihr Regionalzug nun 20 Verspätung, und Sie erreichen den TGV in Frankfurt nicht, verfallen Ihre Fahrgastrechte – und damit auch Ihr TGV Ticket. Denn jeder Kauf eines Tickets stellt einen eigenen Beförderungsvertrag dar.

Ticket-Erstattung bei der DB beantragen

Entschädigung bei Einzel-Tickets

Wenn Sie ein DB Ticket zum Flexpreis oder aus dem DB Sparpreisfinder, also den Sparpreis und den Super Sparpreis  gekauft haben, ist die Verspätung am Zielort entscheidend für die Höhe der Erstattung, die Ihnen laut der Bahn-Fahrgastrechte zustehen. Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten Verspätung beträgt die Erstattung 50 Prozent. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt, die auf einer Fahrkarte abgebildet sind, wird die Entschädigung ab 60 Minuten bzw. ab 120 Minuten Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet. Dabei wird ein eventuell vorhandener BahnCard-Rabatt mit eingerechnet – Sie erhalten nur anteilig den wirklich gezahlten Ticket-Preis inklusive BahnCard-Rabatt wieder.

Höhe der Bahn-Verspätung Höhe der Erstattung
Mind. 60 Minuten Verspätung am Zielort 25% Erstattung
Mind. 120 Minuten Verspätung am Zielort 50% Erstattung

Entschädigung bei Zeitkarten

Da sie bei diesen Tickets keine direkte Zugverbindung buchen, gibt es ab 60 Minuten Bahn-Verspätung am Zielort laut der Fahrgastrechte eine pauschale Erstattung in unterschiedlicher Höhe. Wer ein Länderticket wie z.B. ein Bayernticket der 2. Klasse gekauft hat und mit Regionalzügen am Zielort mehr als 60 Minuten zu spät ankommt, kann 1,50 Euro Entschädigung beantragen, in der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Ebenfalls gibt es vor allem für Pendler Zeitkarten für bestimmte Strecken im Fernverkehr – hier gibt’s 5 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse zurück.

Ticket 2. Klasse 1. Klasse
Zeitkarten im Regionalverkehr (Ländertickets, Quer-durchs-Land-Ticket, etc.) 1,50 Euro 2,25 Euro
Zeitkarten im Fernverkehr 5 Euro 7,50 Euro

Entschädigung bei BahnCard 100

Inhaber einer BahnCard 100 erhalten bereits 10 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse; Inhaber einer BahnCard 100 für die 1. Klasse erhalten pauschal 15 Euro. Allerdings ist die jährliche Erstattung gedeckelt auf maximal 25 Prozent des Kaufpreises der BahnCard 100.

Entschädigungsfall BahnCard 100, 2. Klasse BahnCard 100, 1. Klasse
Pauschale Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung 10 Euro 15 Euro
Maximale Entschädigung pro Jahr 1.137 Euro 1.928 Euro
Deutsche Bahn - ICE im Bahnhof Leipzig
Hat der erste Zug der Reisekette bereits mindestens 20 Verspätung bei der Abfahrt, ist die Zugbindung aufgehoben.

Fahrgastrechte bei Sitzplatzreservierungen

Wenn Sie Ihre Sitzplatzreservierung aus Bahnverschulden nicht genutzt werden können, erhalten Sie das Reservierungsentgelt zurück. Dazu gehört etwa, wenn die Plätze oder Waggons nicht bereitgestellt oder nutzbar waren oder Anschlussverbindung wegen Zugverspätung nicht erreicht werden konnte. Übrigens: Wer eine Flexpreis-Fahrkarte der 1. Klasse kauft, bei der die Reservierung bereits inklusive ist, kann dann eventuell sogar 5,90 Euro Entschädigung geltend machen.

Fahrgastrechte für Taxi- und Hotelkosten

  • Wenn Sie mit der Bahn zwischen 0 und 5 Uhr morgens aufgrund einer Bahn-Verspätung von mehr als 60 Minuten stranden, können Sie aufgrund der europaweit gültigen Bahn-Fahrgastrechte ein alternatives Beförderungsmittel wählen – dies wird meist ein Taxi sein. Dabei werden höchstens 120 Euro Taxikosten übernommen. Wichtig ist, vorab zu einem DB-Mitarbeiter zu gehen, da mitunter Taxi-Gutscheine ausgegeben werden können.
  • Hat der Reisende aufgrund von Verspätungen oder Zug-Ausfällen keine Chance mehr, seinen Zielbahnhof zu erreichen, zahlt die Bahn mitunter eine Hotelübernachtung. Der Übernachtungspreis ist hierbei allerdings nicht gedeckelt, es werden laut DB „angemessene Übernachtungskosten“ übernommen. Auch hier gilt: Der Anspruch ist, sofern möglich, bei einem DB-Mitarbeiter anzumelden. Denn oftmals hat die Deutsche Bahn für solche Fälle von Verspätungen Hotel-Gutscheine dabei.
  • Nur, wenn Sie am Bahnhof keinen Ansprechpartner finden oder Ihnen kein Hotel oder kein Taxi zugewiesen wird, können Sie Ihre Übernachtung bzw. die Taxifahrt selbst organisieren.

Ticket-Erstattung bei der DB beantragen

Weitere Erstattungen

  • Ausfall der 1. Klasse: Wer ein Bahnticket der 1. Klasse gebucht hat, aber für die Reise nur Wagen der 2. Klasse zur Verfügung stehen, kann ebenfalls eine Entschädigung beantragen. Dabei wird für die Berechnung der Höhe der Entschädigung die Preis-Differenz zwischen dem Ticket für die 1. Klasse und dem Ticket für die 2. Klasse berechnet.
  • Ab 60 Minuten Verspätung haben Reisende übrigens auch Anspruch auf kostenlose Getränke und Mahlzeiten im Zug.
  • Das Sylt Shuttle hat übrigens eigene Regelungen: Ab 60 Minuten Verspätung  gibt’s eine pauschale Entschädigung von 15 Euro; ab 120 Minuten gibt’s 30 Euro Entschädigung – dies gilt nur für Fahrkarten der Preiskategorien A, BCR (Campingtarif), M, S, T und V.
  • Der Rhein-Main-Verkehrsverbund geht deutlich weiter: Hier gibt’s bereits ab 10 Minuten Verspätung das ganze Geld zurück – dies gilt im gesamten Verbundgebiet für alle Fahrten mit Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Inhaber von Einzeltickets erhalten den gesamten Fahrpreis zurück bis maximal 6 Euro in der 2. Klasse und 8 Euro in der 1. Klasse. Ebenfalls werden nach 21 Uhr Taxikosten in Höhe von 25 Euro übernommen. Das Beste ist: Die Erstattung kann man beim RMV online beantragen.

Muss ich die Verspätung bestätigen lassen?

Die Bahn bittet Reisende, sich eine schriftliche Bestätigung des Zugausfalls oder der DB Verspätung beim Zugbegleiter oder der Bahnhofsinformation geben zu lassen. Dies ist natürlich nicht immer möglich – zum Teil haben die Zugbegleiter nicht ausreichend Fahrgastrechte-Formulare dabei, oder die Reiseinformation im Bahnhof ist überlaufen oder nicht geöffnet. So formuliert die Bahn es vorsichtiger in der Anleitung für die Einreichung des Entschädigungsantrags:

Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun. Bitte beachten Sie, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann.

Allerdings ist diese Bestätigung für eine Erstattung und die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte auch nicht zwingend erforderlich: Die Bahn archiviert die Abfahrts- und Ankunftszeiten ihrer Züge. Ebenfalls haben Online-Fahrgastrechteportale Zugriff auf diese Daten und können somit die gebuchte Reisekette nachvollziehen.

DB-Verspätung: Jeder zweite ICE unpünktlich

Die Deutsche Bahn muss rund 40 Millionen Euro pro Jahr an Entschädigungsansprüchen ihren Kunden auszahlen – eine gewaltige Summe. Wenn Sie zu spät angekommen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zur DB-Verspätung wissen müssen. Den Live-Fahrplan mit aktuellen DB Verspätungen gibt es in der DB Fahrplanauskunft.

Es ist ein Ärgernis für Bahn-Reisende, wenn die Frage „Ist mein Zug pünktlich?“ mal wieder mit nein beantwortet werden muss, Anschlüsse verpasst und das Ziel später als geplant erreicht wird. Die Deutsche Bahn verfährt bei der Berechnung der Pünktlichkeit nach historischen Maßstäben. Danach gilt ein Zug erst dann verspätet, wenn er mehr als 6 Minuten hinter der Soll-Zeit liegt. Erreicht ein Zug also einen Halt 5 Minuten und 59 Sekunden hinter der Ankunft laut DB Fahrplanauskunft, wäre er laut Deutscher Bahn noch pünktlich.

Im Durchschnitt ist jeder dritte ICE bzw. IC der Deutschen Bahn verspätet.


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