Seit dem Jahr 2002 sind die BahnCard 25 und BahnCard 50 nur mehr im Abo erhältlich – damit verlängert sich die BahnCard automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf kündigen. Ob Kündigungsschreiben, Adressen oder Vertrags-Antworten: Alles, was Sie zur Kündigung der BahnCard wissen müssen, erfahren Sie hier. Wenn Sie Ihre BahnCard gleich kündigen wollen, einfach das Kündigungsformular ausfüllen:
Die Kündigung betrifft die BahnCard 25, BahnCard 50, die Probe BahnCard sowie die verschiedenen Aktions-BahnCards. Zur einfacheren Navigation bitte den gewünschten Themenabschnitt im Inhaltsverzeichnis anklicken.
Themen
Kurzinfo BahnCard-Kündigung
- Die BahnCard ist seit ihrer Einführung eines der erfolgreichsten Produkte der Deutschen Bahn. Rund vier Millionen Menschen haben eine BahnCard – davon 2,3 Millionen BahnCard 50 und 1,7 Millionen BahnCard 25. Weiterhin haben rund 35.000 Menschen eine BahnCard 100.
- Weiterhin gibt es inzwischen zahlreiche BahnCard-Produkte der Bahn, die auf spezifische Zeiträume oder Zielgruppen zugeschnitten sind. Dazu gehört etwa die Probe BahnCard, die Jugend BahnCard 25 für Jugendliche bis 18 Jahre, die My BahnCard für alle zwischen 18 und 26 Jahren sowie die Senioren BahnCard für Bahn-Reisende über 60 Jahren.
- Die Kündigung muss im Regelfall sechs Wochen vor Ablauf erfolgen. Denken Sie daran, die Kündigungsfrist einzuhalten und den BahnCard-Vertrag rechtzeitig zu kündigen.Verpassen Sie die Kündigungsfrist, gibt sich die Bahn knallhart – Sie erhalten eine neue BahnCard zugeschickt, die für ein weiteres Jahr gültig ist.
- Kündigen können Sie die Bahncard am einfachsten online über unseren Kündigungsgenerator oder das Kontaktformular der BahnCard-Services oder per E-Mail. Die Kontakt-Adressen bzw. Online-Links der Bahn finden Sie im entsprechenden Abschnitt dieses Beitrags – ebenso einen Musterbrief für das Kündigungsschreiben für den BahnCard-Vertrag. Ebenfalls kann die BahnCard per Post oder Fax max. 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt werden.
Welche BahnCards müssen gekündigt werden?
Eine BahnCard bietet Ermäßigung bei jedem Kauf von DB Tickets zum Flexpreis sowie Fahrkarten aus dem DB Sparpreisfinder.
Die BahnCard 25 und die BahnCard 50 gibt es im Abonnement. Dies bedeutet, dass Sie einen unbefristeten Vertrag mit der Bahn über die Lieferung einer BahnCard abschließen – sofern Sie nicht rechtzeitig kündigen. Sie müssen die Kündigung für Ihren BahnCard-Vertrag max. 6 Wochen vor Ablauf der BahnCard ausgesprochen haben müssen. Die BahnCard gilt regulär 12 Monate.
Auch die Probe BahnCard muss gekündigt werden. Sie gilt 3 Monate und nach dieser Gültigkeit automatisch in ein reguläres Abonnement der jeweiligen Rabattstufe übertragen. Haben Sie also eine Probe BahnCard 25 erworben, bekommen Sie eine reguläre BahnCard 25, die 12 Monate gilt. Haben Sie eine Probe BahnCard 50, erhalten Sie eine reguläre BahnCard 50. Auch diese reguläre BC 50 gilt dann 12 Monate.
Ob reguläre BahnCard 25, 50 oder die altersbezogenen Angebote My BahnCard und Senioren BahnCard: Sie müssen die BC sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit kündigen. Verpassen Sie die Kündigungsfrist für Ihren Vertrag, erhalten Sie automatisch eine neue BahnCard zugeschickt, die weitere 12 Monate gilt. Die Kündigungsfrist bei der Probe BahnCard beträgt 4 Wochen.
Einzige Ausnahme gilt für die BahnCard 100. Nur die BahnCard 100 1. oder 2. Klasse muss nicht gekündigt werden. Sie wird bei Kauf für ein Jahr ausgestellt und läuft nach der Gültigkeit automatisch aus. Ebenfalls muss die Jugend BahnCard 25 nicht gekündigt werden; sie gilt ebenfalls ein Jahr und läuft dann automatisch aus.
Wie ist die BahnCard-Kündigungsfrist?
Das BahnCard-Angebot gilt ab dem 1. Geltungstag ein Jahr und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern Sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen.
Bei einem Abo einer regulären BahnCard 25 oder BahnCard 50 mag dies kein Problem darstellen Doch sollten Sie insbesondere bei einer Probe BahnCard, die nur 3 Monate gilt, darauf achten, dass die BC-Kündigung bis spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende erfolgt sein muss. Sonst migriert die Probe BahnCard 25 in ein reguläres Jahres-Abo einer BahnCard 25; die Probe BahnCard 50 migriert in ein BahnCard-50-Abo.
Die Kündigungsfrist von 6 Wochen lässt sich bei einer Last-Minute-Kündigung per Online-Formular oder Mail an die Bahn sicher halten – bedenken Sie aber, dass etwa die Kündigung per Post an die Bahn vor Ablauf eingehen muss und der Transport auf dem Postweg dauert.
Wie kann ich die BahnCard kündigen?
BahnCard online kündigen mit Formular: Sie können Ihren BahnCard-Vertrag kündigen, indem Sie das hier bereitgestellte Formular online am Desktop, Tablet oder per Handy ausfüllen und auch gleich online absenden. Es gibt mehrere Anbieter, die einen Text-Generator zur Kündigung des Vertrags bereitstellen. Auf bahndampf.de wurde der Kündigungsgenerator von kuendigung.org zur Verfügung gestellt.
Kündigung per Generator:
BahnCard-Kündigungsgenerator
BahnCard online kündigen über Kontaktformular: Die Kündigung der BahnCard 25 bzw. BahnCard 50 kann über dieses Online-Formular der Deutschen Bahn online am Desktop, Tablet oder per Handy durchgeführt werden, das den Kontakt zum BahnCard-Team herstellt. Wie das Kündigungsschreiben für die Internet-Kündigung formuliert sein sollte, erfahren Sie im nächsten Kapitel. Dabei können Sie Ihre BahnCard 25 oder Ihre BahnCard 50 online auf bahn.de über das Kontaktformular der BahnCard Services kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Laufzeitende.
Kündigung per Kontaktformular:
BahnCard Services Kontaktformular
BahnCard kündigen per Post: Sie können den BahnCard-Vertrag auch schriftlich per Post als Karte oder Brief kündigen. Die Kündigungsfrist für den Vertrag beträgt max. 6 Wochen vor Laufzeitende. Was im Kündigungsschreiben an die Bahn stehen muss, erfahren Sie im nächsten Kapitel. Bedenken Sie, dass die Kündigung per Post-Karte oder Post-Brief länger dauert als das Absenden einer Online-Kündigung per Mail oder Bahn-Formular – entsprechend frühzeitig müssen Sie die BahnCard kündigen! Denn entscheidend ist das Datum, an dem das Kündigungsschreiben bei der DB eingegangen ist – nicht, wann Sie das Kündigungsschreiben per Karte oder Brief losgeschickt haben. Dabei sollten Sie erwägen, die Kündigung per Einschreiben an die Bahn zu senden, damit Sie einen Nachweis Ihrer abgeschickten Kündigung in der Hand haben. Die Kündigungsabteilung sitzt in Frankfurt; die Postanschrift der Bahn für die schriftliche Kündigung der BahnCard lautet:
Kündigung per Post:
BahnCard Service
60643 Frankfurt
Kündigung per Mail: Ihre BahnCard können Sie auch online am Desktop, Tablet oder per Handy einfach per Mail an die Deutsche Bahn kündigen. Bedenken Sie auch hier, dass Ihr Kündigungsschreiben spätestens 6 Wochen vor Ablauf der BahnCard bei der Bahn eingegangen sein muss. Den Inhalt vom Kündiungsschreiben können Sie dem nachfolgenden Kapitel entnehmen. Bedenken Sie insbesondere, Ihre BahnCard-Nummer sowie Ihre Adresse korrekt zu notieren. Die Mail-Adresse der Bahn für die BahnCard-Kündigung lautet:
Kündigung per Mail:
bahncard-service@bahn.de
Kündigung per Fax: Sie können Ihren BahnCard-Vertrag auch schriftlich per Fax kündigen. Das Kündigungsschreiben per Fax sollte dabei ebenfalls Ihre BahnCard-Nummer sowie Ihre Adresse beinhalten, damit die DB die Fax-Kündigung korrekt zuordnen kann. Die Kündigungsbestätigung wird die Bahn nach wenigen Tagen per Post schicken. Die Nummer für die BahnCard-Kündigung per Fax lautet:
Kündigung per Fax:
01805-121998
Was muss ins BahnCard-Kündigungsschreiben?
Die schnellste und sicherste Form der Kündigung einer BahnCard ist das Ausfüllen des Online-Formulars auf der Bahn-Website im Internet. Bei der Kündigung gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie den BahnCard-Service der Deutschen Bahn online am PC, Laptop, Tablet oder Handy auf.
- Wählen Sie unter Betreff Kündigung Ihrer BahnCard 25 oder Kündigung Ihrer BahnCard 50 auf.
- Schreiben Sie den folgenden Text in das Feld Ihre Mitteilung: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine BahnCard mit der Nummer <BahnCard-Nummer > fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen. Mit freundlichen Grüßen, <Name eintragen>.
- Tragen Sie Ihre persönlichen Daten in die darunter stehenden Felder ein. Beachten Sie, dass nur die Felder mit einem roten Stern Pflichtangaben sind. Wichtig ist die Eingabe Ihrer BahnCard-/bahn.bonus Card-Nummer. Falls Sie mit Ihrem Account bereits online auf der Bahn-Website eingeloggt sind, müssen Sie lediglich Ihre Mail-Adresse eingeben.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Absenden. Einige Minuten später sollten Sie bereits die Bestätigung der Kündigung in Ihrem Mail-Postfach finden. Falls Sie einige Stunden nach dem Absenden der Kündigung noch immer keine Bestätigung der Kündigung vom BahnCard-Vertrag bekommen haben, ist mutmaßlich etwas schiefgelaufen. In diesem Fall sollten Sie das Formular nochmals ausfüllen.
- Wenn Sie das Kündigungsschreiben für die BahnCard-Kündigung fristgerecht abgesendet haben, sollten Sie wenige Tage nach dem Absenden eine Mail der Bahn erhalten, in dem Ihre Kündigung bestätigt wird.
Tipps für die BahnCard-Kündigung
Nachfolgend haben wir zwei Tipps gesammelt, mit denen Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.
- Tipp 1: Notieren Sie sich bei Erhalt der BahnCard direkt im Kalender, bis wann Sie die BahnCard spätestens kündigen müssen. Damit umgehen Sie die Gefahr, dass Sie erst nach dem Verstreichen der Kündigungsfrist aktiv werden und eine neue BahnCard erhalten.
- Tipp 2: Kündigen Sie die BahnCard direkt nach dem Erhalt – so können Sie die Kündigungsfrist nicht mehr verpassen! Diese Variante ist zwar sicher, allerdings ist dieser umständlicher, falls Sie sich nach der Testphase bzw. Laufzeit doch gern für ein BahnCard-Abo entscheiden möchten.
- Tipp 3: Nutzen Sie zur Kündigung einfach das Formular, dass uns kuendigung.org bereitgestellt hat.
Fragen & Antworten zur BahnCard-Kündigung
Wie kündige ich eine Probe Bahncard?
Inzwischen laufen (fast) alle BahnCards als Vertrag. Dies gilt auch für die Probe BahnCards. Vor allem aufgrund der kurzen Laufzeit von 3 Monaten ist es wichtig, dass Sie – bei Nichtgefallen – die Probe BahnCard rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen. Andernfalls migriert die Probe BahnCard in eine reguläre BahnCard: Die Probe BahnCard 25 wird zur BahnCard 25, die Probe BahnCard 50 wird zur BahnCard 50.
Die Probe BahnCard muss bis spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende gekündigt werden.
Wie ist die Kündigungsfrist?
Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit bei der DB eingegangen sein. Es empfiehlt sich also, das Kündigungsschreiben frühzeitig eingeht. Beachten Sie bei der Kündigungsfrist, dass ein Kündigungsschreiben per Post länger dauert als die Kündigung per Online-Formular. Dies ist speziell per Post relevant: Entscheidend ist das Datum, an dem das Kündigungsschreiben für den BC-Vertrag bei der DB eingegangen ist und nicht, wann Sie das Kündigungsschreiben losgeschickt haben. Erwägen Sie daher, die schriftliche Kündigung per Einschreiben frühzeitig einzuschicken, damit Sie das Datum für die Kündigung auf jeden Fall einhalten können!
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wer nicht 6 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist den Vertrag über die BahnCard gekündigt hat, erhält automatisch eine neue BC zugeschickt. Die BC gibt es nur im Abonnement, entsprechend läuft der Vertrag immer weiter.
Wie kündige ich die BahnCard am schnellsten?
Am einfachsten und sichersten ist das Online-Formular beim BahnCard-Service im Internet. Das Kündigungsschreiben sollte den Wunsch der Kündigung und Ihre BahnCard-Nummer enthalten. Haben Sie den Vertrag bei der DB zum entsprechenden Datum erfolgreich gekündigt, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.
Was passiert mit meinen bahn.bonus-Punkten?
Damit Ihre bahn bonus Punkte nicht verfallen, auch wenn Sie den BahnCard-Vertrag gekündigt haben, können Sie eine bahn.bonus-Karte kostenlos beantragen. Damit können Sie auch ohne BahnCard-Vertrag ihre Bonus-Punkte für Prämien wie DB-Freifahrten nutzen. Die Bonus-Punkte können etwa Bahn-Kunden ohne BC-Vertrag nutzen, indem Bonus-Punkte für den Preis vom Bahn-Ticket auf das Bonus-Punkte-Konto geladen werden. Ab 500 Bonus-Punkten gibt es bereits Prämien, etwa eine Sitzplatzreservierung oder ab 1000 Punkte erste Freifahrt-Tickets.
Kann ich die BahnCard auch am Handy kündigen?
Sie können auch am Handy den BahnCard-Service aufrufen. Allerdings bietet die Seite keine für Handy optimierte Ansicht.
Ich habe die BahnCard gekündigt – kann ich noch mein Rabatt-Ticket nutzen?
Sie können den BC-Rabatt aufs Bahn-Ticket bis zum Ablauf-Datum der Gültigkeit nutzen. Wenn Sie also ein günstiges Bahnticket über die Bahnauskunft, die App DB Navigator, am Automaten oder in den DB Reisezentren in einigen Monaten gebucht haben, an dem Sie keine gültige BahnCard mehr haben, müssen Sie den ergänzenden Preis zahlen.
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