Reisende mit einem DB Ticket können keine Kulanzmöglichkeiten mehr nutzen, auch wenn der Reisegrund aufgrund Corona entfällt. Dies betrifft vor allem Reisende, die ein Ticket zum Super Sparpreis gebucht haben. Eine kostenlose Stornierung oder Entschädigung gibt es also nicht mehr. Daher empfiehlt es sich, ein Ticket zum regulären Sparpreis zu buchen, dies kann gegen 10€ Gebühr umgetauscht oder storniert werden. Zudem führt die Deutsche Bahn nun eine 3G-Regelung ein. Alle Infos zum Coronavirus und den Regelungen der Deutschen Bahn in diesem Beitrag.
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Für detaillierte Informationen zum Coronavirus und den Kulanz-Regelungen für Tickets der Deutschen Bahn wählen Sie den gewünschten Abschnitt:
Themen
Kurzüberblick: DB Tickets und Kulanz
Welches Bahnticket soll ich jetzt buchen? |
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Sitzplatzreservierungen und Auslastung |
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weitere Hygiene-Maßnahmen der DB |
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Kann ich mein DB-Ticket wegen Corona stornieren?
Aktuell im Herbst / Winter 2021 / 2022 verschärft sich die Corona-Lage erneut. Teilweise wurde ein touristisches Beherbergungsverbot ausgesprochen. Können Reisende auf eine Kulanzregelung der Deutschen Bahn hoffen, wenn der Reisegrund nun aufgrund Corona entfällt oder das Hotel die Buchung storniert?
Die Antwort ist: Nein, es gilt kein gesondertes Stornierungsrecht für Bahntickets, wenn die Reise wegen Corona nun entfallen muss. Rechtlich schließen Reisende mit der Deutschen Bahn einen Beförderungsvertrag ab. Dies bedeutet: Wenn die Deutsche Bahn ihren Teil des Vertrags, nämlich die Beförderung der Reisenden, weiterhin erfüllt, gibt es keinen Stornierungs- oder Erstattungsgrund. Und die Züge der DB rollen auch weiterhin; fast der komplette Zugbetrieb wird aufrecht erhalten.
Bahnfahren in Corona-Zeiten: Welches Ticket soll ich buchen?
Aufgrund der Corona-Pandemie ist jede länger geplante Reise aktuell von Unsicherheit begleitet. Wer jetzt ein Bahnticket bucht, sollte vor allem auf die generellen Stornierungsmöglichkeiten achten, da die Bahn keine Sonder-Kulanz wegen Corona mehr gelten lässt.
- Wer in diesen unsicheren Zeiten ein Ticket buchen möchte, sollte auf ein Sparpreis-Ticket setzen, da hier bei Umtausch oder Stornierung vor dem 1. Geltungstag fast der gesamte Ticket-Preis in Gutschein-Form erstattet wird – abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr.
- Flexpreis-Tickets am wenigsten kritisch, da sie die kostenlose Stornierung bis zum 1. Geltungstag beinhalten.
- Nur die Super Sparpreis Angebote sind nicht stornierbar; daher müssen Bahnkunden bei Buchung dieser Ticket im schlimmsten Fall mit dem Verlust des gesamten Ticket-Preises rechnen.
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Flexpreis | Sparpreis | Super Sparpreis | |
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Günstiger Ticket-Preis | je nach Entfernung |
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Ticket-Preis mit BahnCard-Rabatt |
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Zugbindung | nein | ja | ja |
City-Ticket | ab 100km Entfernung | ab 100km Entfernung | nicht enthalten |
Zutritt DB Lounge | mit Flexpreis-Ticket 1. Klasse | kein Zutritt | kein Zutritt |
Verfügbarkeit | immer verfügbar | kontingentiert | kontingentiert |
Vorverkaufsfrist | 180 Tage bis kurz vor Abfahrt | 180 Tage bis kurz vor Abfahrt | 180 Tage bis kurz vor Abfahrt |
Erstattung / Umtausch | Umtausch kostenlos vor dem 1. Geltungstag, danach 19€ (Fernverkehr) und 17,50€ (Regioverkehr) | Umtausch gegen Bahn-Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr | nicht möglich |
Bahnreisen in Corona-Zeiten: Was muss ich beachten?
- Auslastungsanzeige: Bei Buchung von Bahntickets werden in der DB Reiseauskunft am Desktop oder in der App DB Navigator bereits bei 50 Prozent Auslastung vor einem vollen Zug gewarnt.
- Sitzplatzreservierungen: Zudem wird die Zahl der verfügbaren Sitzplatzreservierungen beschränkt. Trotzdem will die Bahn am offenen System ohne Reservierungspflicht im Fernverkehr festhalten. Auch die teilweise geforderte kostenlose Sitzplatzreservierung soll nicht kommen.
- Kontaktlose Ticketkontrolle: Der Zugbegleiter führt eine Kontrolle via Scan des Tickets oder die Inaugenscheinnahme durch. Es soll kein direkter Kontakt stattfinden.
- Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung: Inzwischen gilt eine 3G-Regelung in den Zügen.
- Bordgastronomie: Die Bordrestaurants und Bordbistros haben wieder geöffnet. Allerdings gilt hier auch die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, die nur zum Verzehr abgenommen werden darf. Nach 45 Minuten soll der Platz geräumt werden, kontaktloses Bezahlen ist erwünscht.
- Mehr Zug-Hygiene: Die Zahl der Reinigungskräfte in den Zügen und an den Wartungsstationen wurde aufgestockt, Die Züge werden daher häufiger gereinigt.
3G-Regelung bei der Deutschen Bahn
In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt ab dem 24. November die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen.Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal. Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten. Fahrgäste der DB sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:
- Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
- Genesen (nicht länger als 180 Tage)
- Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)
Fragen und Antworten zur neuen 3G-Regel
Wie wird die Einhaltung der neuen 3G-Regel im öffentlichen Verkehr kontrolliert?
DB Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen. Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen. Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regional-Verkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben.
Gelten die neuen Regeln auch für Kinder und Jugendliche?
Nein, Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen sind davon ausgenommen.
Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?
Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.
Gilt die 3G-Regel auch für das Bordpersonal?
Ja, die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.
Darf ich ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig abholen?
Ja. Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.
Kann ich aufgrund der neuen Regelungen mein Ticket stornieren?
Stornierungen sind selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen sind nicht vorgesehen.
Kulanzregelung & Entschädigung der Deutschen Bahn wegen Corona
Die Deutsche Bahn reagierte im Frühjahr 2020 auf die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bot ihren Kunden im Frühjahr 2020 umfangreiche Möglichkeiten, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. Die erweiterten Kulanzregelungen galten für alle bis 13. März 2020 erworbenen Fahrkarten. Hierbei konnten alle gebuchten DB Tickets wie etwa DB Sparpreis, Super Sparpreis oder regionale Angebote wie Ländertickets oder das Quer-durchs-Land-Ticket kostenlos umgetauscht werden. Fahrkarten mit einem Buchungsdatum ab dem 14. März 2020 oder einem Reisedatum ab dem 5. Mai 2020 konnten dagegen nicht kostenfrei in einen Gutschein im Wert des Bahn-Tickets umgewandelt. Die Zugbindung ist bei diesen Fahrkarten nicht aufgehoben.
- Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, konnten alle bis 13. März 2020 erworbenen Tickets kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Tickets zum Super Sparpreis und Sparpreis für Reisen bis einschließlich 4. Mai. Inzwischen wurde diese Kulanzregelung eingestellt; seit Ende Juni können Bahnkunden keinen Gutschein mehr für ihr Ticket bekommen.
- Die Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, konnten das gebuchte Ticket jetzt bis zum 31. Oktober flexibel nutzen. Noch wichtiger: Bei allen Sparpreis- und Super Sparpreis-Tickets wird die Zugbindung aufgehoben; die Tickets sind dann als Flex-Ticket für jeden Zug an jedem Tag gültig. Allerdings gilt die erweiterte Gültigkeit nur für den Fernverkehr mit ICE, IC und EC. Das City-Ticket sowie Nahverkehrsverbindungen sind von der erweiterten Kulanzregelungen leider nicht erfasst, ÖPNV-Fahrscheine müssen ggf. neu erworben werden.
- Wer die erweiterte flexible Kulanzregelung der Bahn nutzen möchte und sein mit BahnCard-Rabatt erworbenes Ticket flexibel bis 31. Oktober 2020 einsetzen will, steht eventuell vor dem Problem, dass die BahnCard inzwischen abgelaufen ist. Kunden können weiterhin das Ticket nutzen, sollten aber ihre abgelaufene BahnCard bei der Reise mitführen.
- Alle Inhaber einer BahnCard erhalten einen Reisegutschein als Entschädigung für die Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie. Dabei gab es je nach BahnCard-Typ zwischen 10 und 1000 Euro als Entschädigung. Die Beantragung der Kulanz-Entschädigung ist ähnlich wie beim Ticket-Umtausch über ein einfaches Online-Formular möglich. Der Bahn-Gutschein soll dann 3 Jahre gültig sein. Inzwischen ist die Beantragung eines Gutschein für BahnCard-Inhaber leider nicht mehr möglich. Alle Infos zur Coronavirus BahnCard-Entschädigung.
Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Themenseite zum Coronavirus.
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Wir kommen aus Italien und wollten in München übernachten. Das Hotel ist von unserer Anreise nicht begeistert. Besteht die Möglichkeit, das bereits erworbene Superparpreisticket nach Dresden auch in einem anderen Zug zu nutzen ? Zum Beispiel zwei Tage früher ?
Hallo, am besten wenden Sie sich dazu an die DB Reiseauskunft im Bahnhof, da nur darüber eine Ticket-Stornierung bzw. -Umbuchung im Corona-Fall läuft.
Hallo, habe Fahrten mit Maxdome Ticket und Gutschein Travel 60,- für 50 EUR sowie Rewe Gutschein 29,- EUR für 24,-EUR gebucht. Fussballspiele in München finden ohne Zuschauer statt. An wen muss ich mich wegen der Erstattung wenden. Nur an die DB ? Beabsichtigt die DB für die Stornierungen noch einen Extra Link einzurichten ? Habe gelesen, das man sich an Kundencenter in Bahnhöfen oder online an DB wenden soll. Denke aber das wohl dazu führt, das mit einer zeitnahen Bearbeitung von der DB nicht zu rechnen ist (also ich meine innerhalb der nächsten 3 Monate). Danke.
Hallo, die Bearbeitung wird sicher etwas dauern. Wir haben bezüglich der Stornierungsmodalitäten soeben eine Anfrage an die Bahn verschickt und aktualisieren den Artikel, sobald wir eine Antwort erhalten haben.
Ich habe ein Ticket von Freiburg nach Berlin, die Reise kann aufgrund der Corona-Virus Epidemie nicht stattfinden, nun versuche ich, das Ticket zu stornieren und erhalte im Online-Portal die Auskunft: Dieses Ticket kann nicht storniert werden? Dabei kann man auf der Website lesen: „Die Bahn zeigt sich kulant…“ Wie ist das möglich?
Hallo, Tickets zum (Super) Sparpreis können nur über DB Verkaufsstellen und die Kundenservice-Kanäle der DB zurückgegeben werden; Flexpreis-Tickets auch online.
Was ist mit den besonders schutzbedürftigen alten Menschen, die jetzt ja eigentlich nicht mal mehr von ihren eigenen Kindern und Enkeln besucht werden sollten? In meinem konkreten Fall sind es zwei 71-jährige, sie hat Diabetes, er hat Pflegestufe 2 wegen Demenz, eine unerkannte Sepsis hinter sich (mit viel Antibiotikum und im Ergebnis Problemen mit resistenten Krankenhauskeimen), benötigt einen Rollator und ist insgesamt in einem eher schlechten Allgemeinzustand. Sie wollten Mitte April zur Kur an die Ostsee fahren – mit der Bahn. Wird hier die Kulanz der Bahn bei Tickets zum Sparpreis greifen?
Hallo, ich habe ein Ticket FFM – Paris (Super Sparpreis) 14.03 bis 15.03.
Aufgrund von vor Ort verschiedene Stornierungen bzw. Schließung von Museen, Messen etc. wollte ich meine Reise stornieren.
Die SNCF erstattet alle ihre Kunde ohne einen Mucks zu sagen, wieso ist es nicht so bei der DB? Schließlich fährt die Bahn von FFM nach Paris über ein Risikogebiet, nämlich die Elsass.
Wenn die DB nicht mehr Flexibilität zeigt werde ich sicherlich bei meine nächste Reise nach Frankreich nur noch die SNCF nutzten. Ich bitte um Rückmeldung.
???
Ich habe eine Reise mit Hotelunterbringung in Köln gebucht. Die Fahrkarte wird storniert, Geld gibt es zurück, Hotelbuchung nicht. Wie kann so was sein? Reisen sollen vermieden werden, wenn sie nicht notwendig sind, Ziel der Reise war ein, nun schon, vom Veranstalter abgesagter Konzertbesuch.
Hallo ich habe soeben mein Ticket wegen Corona storniert , aber keine Bestätigung erhalten. Wie kann das sein ? ich hätte gerne einen Nachweis dafür. Vielen Dank
Ich finde es sehr gut, dass die Bahn auch die Sparpreistickets (in Gutscheine) umtauscht.
Gilt dies auch für die Sitzplatzreservierungen?
Auf dem normalen Portal kann ich nur „umtauschen“.
Wenn ich aber noch gar nicht weiß wann ich den Gutschein für mein Sparpreisticket verwenden möchte (oder kann)
ist es auch nicht möglich die Sitzplatzreservierung „umzutauschen“.
Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?
Hallo! Habe ein supersparpreis Ticket nach Schweden über Dänemark am 31.03. Dänemark hat bereits die Grenze zu. Wie kann ich das Ticket stornieren?
LG!
Hallo, nutzen Sie dafür bitte das DB Kulanz-Formular.
Hallo, mir geht es ähnlich. Ich wollte im Mai eine Großveranstaltung besuchen. Diese dürfen weiterhin nicht stattfinden. Die Auskunft Ihrer Hotline war, dass ich mein Ticket nicht stornieren könne. Ich hoffe auf neue Kulanzregelungen. Mit freundlichen Grüßen
Hi Jan,
Danke für die Zusammenstellung der Infos!!!
Weißt du, ob die Stornierung eines Tickets auch NACH dem Reisedatum möglich ist?
Die Bahn verweist auf die Möglichkeit, Tickets ab dem 2.4. selbstständig online zu stornieren – aber gilt das auch z.B. für eine Reise, die eigentlich schon am 31.03. stattfinden sollte – wegen Corona aber nicht angetreten werden kann?
VG, Paul
Hallo Paul, wenn die Tickets vor dem 14. März gekauft wurden, können sie auch im Nachhinein kostenlos storniert werden. Andernfalls ist keine kostenlose Stornierung möglich.
Super, danke!
Hallo!
Weiß man schon ob diese Kulanzregelung auch für Mai und Juni 2020 gelten wird?
Das ist doch abzusehen, dass man auch dann nicht wieder normal Reisen kann.
Dankeschön!
Hallo, aktuell ist dies noch nicht absehbar und wird von der Corona-Gesamtsituation abhängen.
Hallo Jan,
ist bezüglich der Stornierung der Maxdome-Tickets eine Regelung getroffen worden?
Ich kann dazu nirgendwo etwas finden?
Hallo Georg,
jetzt habe ich Antwort von MyTrain erhalten. Demnach können Kunden, die ihren Mytrain-Code bereits für eine Fahrt im März/April eingelöst haben, dieses Ticket bis 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Wollen Kunden das MyTrain-Ticket nicht mehr nutzen, können Sie sich an den MyTrain Kundenservice wenden und erhalten dann einen neuen Code. Alle Infos gibt’s im Artikel zum MyTrain-Ticket.
Hallo Jan,
habe das bei MyTrain versucht und sie sagen: sobald der Code in eine Fahrt eingelöst ist, liegt das Thema nicht mehr bei Ihnen sondern bei der Deutschen Bahn. Sie können mir keinen neuen Code geben.
Die Deutsche Bahn beruft sich allein auf die flexible Nutzung der Tickets und die Erstattung der Reservierungsgebühr.
Ärgerlich….
Viele Grüße
Joana
Mir hat Mytrain auch eine negative Antwort auf die Frage nach Ersatzcodes gegeben.
Werde auf jeden Fall dort nie wieder kaufen und auch mein Maxdome Abo umgehend kündigen. Joyn wird mich garantiert auch nie sehen.
Leider konnte ich meine Reise nicht antreten, weil mein Reiseziel als Risikogebiet eingestuft wurde. Da das Ticket zum Super Sparpreis Tarif (allerdings super teuer!) gekauft wurde, habe ich weder einen Gutschein bekommen noch das Ticket umtauschen können. Das ist super ärgerlich!!!!
Hallo Jan,
habe mir dummerweise kurz vor den Reiseeinschränkungen und den Absagen der kulturellen Veranstaltungen eine Bahncard gekauft, die ich für die Reisen zu inzwischen abgesagten und noch kommenden, aber ebenfalls schon stornierten Perfomances nutzen wollte. Die Bahntickets bekomme ich zwar erstattet aber gibt es auch die Möglichkeit den Gültigkeitszeitraum der Bahncard zu verschieben? Aufgrund der politisch angeordneten Reiseauszeit und der längerfristgen Absage künstlerischer Großveranstaltungen konnte ich die Bahncard bisher noch gar nicht einsetzen da ich alle meiner geplanten Fahrten schon nicht mehr wahrnehmen konnte. In Fitnessstudios wird die Zeitspanne ohne Nutzung des Gyms ja auch oft dem Zeitvertrag hinten angehängt.
Vielen Dank für die Info im Voraus!
Hallo Sven, es gibt jetzt eine BahnCard-Entschädigung wegen der Corona-Pandemie. Hierbei erhalten BahnCard-Kunden einen Gutschein im Wert zwischen 10 und 50€ je nach BahnCard-Typ.
Servus Jan,
ich habe im Nov. 2019 meine Reise für 3 Personen nach HH gebucht (Supersparpreis, am Schalter). Die Hinfahrt ist am 01.05.2020. Das Hotel ist geschlossen, außerdem wollen wir wegen des Virus nicht fahren (ich gehöre zur Risikogruppe).
Kann ich diese Hin- und Rückfahrt stornieren. Wenn….. wo?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo, wenn der konkrete Reisegrund aufgrund des Coronavirus entfällt – etwa die Schließung des Hotels – kann das Ticket immer storniert werden. Das kann über die Auftragssuche hier beantragt werden.
Vielen, herzlichen Dank.
Hallo, ich möchte mein Ticket ebenfalls stornieren. Habe es vor dem 13.3. 2020 gebucht, die Fahrt würde aber am 1.5. – 3.5.2020 starten. Da laut RKI zu dem Zeitpunkt immer noch Kontaktsperre angeordnet ist und ebenso keine Hotels aufmachen dürfen, wäre es nur sinnvoll auch diese Fahrkarten ins Storno übergehen zu lassen. Ich hoffe auf Ihre Kulanz.
Mit freundlichem Gruß
Jutta
Hallo, am besten warten Sie noch ein wenig ab. Die DB wird vermutlich ihre Stornierungsbedingungen an die Corona-Empfehlungen der Bundesregierung anpassen – und damit auch bei Tickets nach dem Reisetag 30.4 die kostenlose Stornierung anbieten.
Hallo Jan,
der Passus: „Tickets können bis 30. Juni 2020 flexibel genutzt werden: Die Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können das gebuchte Ticket bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Noch wichtiger: Bei allen Sparpreis- und Super Sparpreis-Tickets wird die Zugbindung aufgehoben;“ ist mir nicht ganz klar.
Heißt das jetzt die Tickets können bundesweit flexibel genutzt werden oder nur zeitlich flexibel auf der ehemals gebuchten Strecke? Da ich nur aufgrund einer kulturellen Veranstaltung zum bisherigen Zielort reisen wollte, würde ich den Fahrschein gebunden nicht mehr verwenden können. Die Züge sind derzeit sowieso scheinbar total leer, aber einige fahren trotzdem, deswegen würde ich gerne woanders hin unterwegs sein wollen, eben mit einem flexiblen Ticket. Die Sparpreise gelten ja auch meistens für alle Distanzen bundesweit.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Hallo Jan,
ich bin`s nochmal :)
Bezüglich der inzwischen angesammelten Gutschriften der Bahn wollte ich fragen, ob man für eine neue Buchung auch 2-3 dieser Voucher einsetzen könnte, damit sie nicht verfallen. Soweit mir bekannt ist gibt es bisher nur die Option eines Gutscheins pro Buchung, ich habe allerdings nebenbei auch noch welche die über Bonuspunkte gesammelt wurden und möchte keine verlieren.
Besten Dank schon mal für deine Response.
Hallo, es geht immer nur ein Gutscheincode pro Buchung, das stimmt. Hast du eine BahnCard? Sonst könntest du diese auch kündigen und dir ab gewünschtem Gültigkeitsbeginn ein neue bestellen und dafür noch einen Gutschein nutzen.
Hallo Jan, leider hast du mir meine erste Frage nicht beantwortet, deshalb noch einmal hier:
der Passus: „Tickets können bis 30. Juni 2020 flexibel genutzt werden (mittlerweile bin 30.Oktober!): Die Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können das gebuchte Ticket bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Noch wichtiger: Bei allen Sparpreis- und Super Sparpreis-Tickets wird die Zugbindung aufgehoben;“ ist mir nicht ganz klar.
Heißt das jetzt die Tickets können bundesweit flexibel genutzt werden oder nur zeitlich flexibel auf der ehemals gebuchten Strecke? Da ich nur aufgrund einer kulturellen Veranstaltung zum bisherigen Zielort reisen wollte, würde ich den Fahrschein gebunden nicht mehr verwenden können. Die Züge sind derzeit sowieso scheinbar total leer, aber einige fahren trotzdem, deswegen würde ich gerne woanders hin unterwegs sein wollen, eben mit einem flexiblen Ticket. Die Sparpreise gelten ja auch meistens für alle Distanzen bundesweit.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Hallo Sven, sorry – also: Nur die Zugbindung auf der gebuchten Strecke ist aufgehoben. Du musst also weiterhin auf der gebuchten Strecke unterwegs sein, aber immerhin mit jedem Zug an jedem Tag, der dir passt. Daher würde ich empfehlen, mit der „Einlösung“ auf einen Freitag oder Sonntag zu warten, an Reisetagen also, an dem die Tickets generell teurer sind.
Wir haben Super Sparpreis Tickets für den 7.5. . Wann kann man Diese in einen Gutschein umtauschen ? Wir können nicht fahren, da die Hotels geschlossen sind. Wir wollen nächstes Jahr dieses Reise nachholen.
Servus,
ich habe 2 Mytrain-Gutscheine vom 30.8.19, davon einen am 17.12.19 für meine Bahnfahrt am 7.6.20 nach Norddeich zur Fähre nach Norderney eingelöst. Da mein dortiger Vermieter das Appartement storniert hat wegen der dort neu eingeführten 7-Tage-Vermietungsregel, kann ich die Reise nicht antreten.. Wie kann ich eine Erstattung bekommen und habe ich für den 2. Gutschein eine längere Nutzungsfrist ?
Vielen Dank für ihre Hilfe hier
&
liebe Grüße aus München
Hallo, eine Erstattung gibt es für Bahntickets nur für Reisen bis 4. Mai 2020 – egal, ob über Mytrain oder direkt bei der Deutschen Bahn gebucht. Sie können das Ticket aber flexibel bis 31. Oktober 2020 auf der gebuchten Strecke nutzen.
Hallo,
wir hatten dieses Jahr die Idee, mit der Bahn in unseren Pfingsturlaub nach Südfrankreich zu reisen. Also Anfang des Jahres ein Supersparticket von Frankfurt nach Marseille und zurück gebucht. Leider kam dann die Reisewarnung bis 14.06., weshalb wir die Ferienwohnung storniert haben und auch das Geld zurückbekommen haben. Nur auf den Bahnkosten sollen wir jetzt sitzen bleiben, da die Bahnkarten nur bis Ende Juni flexibel einsetzbar bleiben für französische Züge. Das kann es doch wohl nicht sein! Warum gibt es diese Ausnahme nur für Frankreich und Slowenien? Ansonsten hätte man die Buchung ja bis Ende Oktober nutzen können. Wo können wir uns da noch beschweren? Gibt es evtl. Hoffnung, dass sich daran noch etwas ändern wird und der Zeitraum verlängert wird?
Trotz allem sind wir natürlich froh darüber, gesund zu sein.
Hallo, ich habe im August einige Mytrain-tickets gekauft, wovon noch einige nicht eingelöst wurden, also auch noch kein Ticket gebucht wurde. Diese verlieren nächste Woche ihr Gültigkeit (9Monate waren sie gültig). Jetzt würde ich gerne wissen, ob sie wegen der Corona-Krise, ich konnte sie ja deswegen auch nicht wie geplant einsetzen, länger, also über die 9 Monate hinaus gültig sind??. Ich finde dazu nirgendwo Angaben. Vielen Dank für die Hilfe. …Und schöne Grüße
…
Habe Gruppentickets (34 Personen) für NightJet Berlin-Budapest und zurück für Mitte Mai gebucht. Ca. 5900,-€
Die Züge wurden gestrichen. Habe daraufhin die Tickets zur Erstattung eingereicht. Es wurden ca. 600,-€ als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Habe kein Verständnis dafür. Welche Rechtsgrundlage hat das?
Wir hatten AIDA-Urlaub gebucht. Hinreise am 4.5. nach Malle mit dem Flieger und Rückreise mit der DB von Kiel nach Hanau am 17.5.20. Aida- Kreuzfahrt fand nicht statt, somit benötigen wir das Ticket von Kiel nach Hanau nicht. Allerdings wird uns „kulanterweise“ das Ticket gültig bleiben bis 31.10.2020. Das heisst aber im Klartext, dass wir erstmal ein Ticket kaufen müssen, um von Hanau nach Kiel zu kommen, damit wir dann mit dem Kulanzticket wieder nach Hause kommen. Zu dem erneuten Hinreiseticket käme dann aber noch mindestens eine Hotelübernachtung in Kiel dazu, damit wir dann das von uns am 18.1.20 gekaufte Ticket nutzen können. Wir haben uns das Corona nicht gewünscht, aber bleiben doch auf den Kosten sitzen.
Wir hatten für einen Musical-Trip am 12.02.2020 Fernverkehr-Tickets für 20.-24.05.2020 nach Hamburg gebucht.
Stornierung- bzw. Umtausch war nur gültig für Fahrten bis einschl. 04.05.2020.
Das Musical ist erst wieder ab März 2021 buchbar. Somit können wir die Fahrt bis 31.10.2020 nicht antreten.
Mitarbeiterin an der Hotline meinte: „Pech gehabt“.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die Tickets noch zu stornieren oder zu verlängern?
Hallo, leider bietet die DB aktuell keine weitere Möglichkeit mehr an, die Tickets zu verlängern oder zu stornieren.
Gibt es Pläne, jetzt wo ständig neue Risikogebiete (bspw. Brüssel, Paris) dazukommen, auch Super-Sparpreis-Tickets stornieren/verschieben zu können?
Gerade mit der Comfort Hotline telefoniert. Es gibt keine Ausnahmen. Solange die Züge fahren gibt es kein Geld zurück und auch keine Gutscheine
Hallo, ich habe am 14. September 2020 ein Sparticket nach Hannover für den 19.09.2020 ( Hin- und Rückfahrt) gekauft ( 26,20€).
Da meine Enklein seit heute, 17.09.2020, in Quarantäne muss, kann ich die Fahrt nicht antreten.
Fragean, ob ich die Reise verschieben kann oder ein Erstattung bekomme.
Danke
Nein, das geht leider nicht.
Hallo,
ich habe heute mit einem am 29.12.2019 gekauften MyTrain-Buchungscode ein Fahrt gebucht.
Da ich noch weitere ältere Codes habe würde mich interessieren, ob/wo ich prüfen kann, wie lange diese noch gültig sind?
(die standardmäßige Gültigkeitsdauer von 9 Monate ab Kaufdatum ist mir bekannt)
Hallo, spannende Info! Wenn es einmal funktioniert hat, können Sie ja innerhalb der Buchungsstrecke prüfen, ob andere Codes ebenfalls noch funktionieren. Sie müssen die Buchung dazu ja nicht vollständig abschließen.