Die Deutsche Bahn entschädigt BahnCard-Inhaber in der Corona-Krise mit einem Bahn-Gutschein zwischen 10 und 1000 Euro. Diese Regelung gilt hierbei für alle BahnCard-Modelle; die Entschädigung richtet sich nach dem BahnCard-Typ. Besondere Kulanz gibt’s für Inhaber einer BahnCard 100 – sie erhalten einen Bahn-Gutschein im Wert bis zu 1000 Euro. Damit reagiert die DB auf zahlreiche Anfragen von Bahn-Kunden, die wegen der Reisebeschränkungen die BahnCard nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Ein Überblick der DB Corona-Kulanz für die BahnCard.

Die genaue Höhe des Bahn-Gutscheins variiert für  die einzelnen BahnCards-Typen zwischen 10€ und maximal 1000€. Wer also eine BahnCard hat, kann jetzt ein einfaches Online-Formular ausfüllen und erhält danach einen Reisegutschein. Achtung: Inzwischen ist die Beantragung einer BahnCard-Entschädigung wegen der Corona-Pandemie nicht mehr möglich.

DB-Kulanz bei Corona

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Themenseite zum Coronavirus. Für detaillierte Informationen zum Coronavirus und der BahnCard-Kulanzregelung Kulanz-Regelung wählen Sie den gewünschten Abschnitt.

BahnCard und Coronavirus: DB Kulanz im Überblick

Welche Bahncard?
  • Reisegutschein zwischen 10 und 1000 Euro je nach BahnCard
  • Bahn-Gutschein ist 3 Jahre gültig
  • Bearbeitungsdauer voraussichtlich 3-4 Wochen
  • Kauf bzw. erster Gültigkeitstag spätestens 13. März 2020
  • BahnCard 100 Inhaber werden mit bis zu 1000€ Bahn-Gutschein entschädigt
Welche Corona-Kulanz?
  • BahnCard 25, 2. Klasse: 10€ Bahn-Gutschein
  • BahnCard 50, 1. Klasse: 50€ Bahn-Gutschein
  • BahnCard 100, 1. Klasse: bis zu 1000€ Bahn-Gutchein
Wo beantrage ich den Bahn-Gutschein?
  1. Rufen Sie das Online-Formular auf bahn.de auf, um die BahnCard-Kulanz zu beantragen.
  2. Geben Sie Namen, E-Mail, Geburtsdatum und die 16-stellige Nummer Ihrer BahnCard ein.
  3. Klicken Sie auf „Senden“ – fertig!
  4. Wichtig: Sie erhalten keine separate E-Mail!

Coronavirus-Kulanz für BahnCard 25 / 50

Seit 16. April 2020 können Inhaber einer BahnCard 25 oder Bahncard 50 sowie die Besitzer einer Probe BahnCard 25 und 50 die Kulanzregelungen der Deutschen Bahn in der Corona-Krise in Anspruch nehmen. Die Kulanzregelung gilt ebenso für die My BahnCard, für die Probe BahnCard sowie die ermäßigte Senioren BahnCard.

Hierbei gibt es als Ausgleich für die derzeit geltenden Reisebeschränkungen einen Bahn-Gutschein in Höhe zwischen 10 und 50 Euro. Der Gutscheinwert orientiert sich dabei an der Art der BahnCard und für welche Klasse sie gilt; er liegt zwischen 10 und 50 Euro. Konkret heißt das beispielsweise, dass Besitzer einer BahnCard 25 2. Klasse einen 10-Euro-Gutschein und einer BahnCard 50 1. Klasse einen 50 Euro-Gutschein erhalten.

Zwar sei die „BahnCard über die gesamte Laufzeit nutzbar und rechnet sich oft schon nach wenigen Fahrten“, so die Deutsche Bahn in einem Mailing an alle mehr als vier Millionen BahnCard-Kunden in Deutschland. „Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten wir allen betroffenen Kunden mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 einen Reisegutschein an“, so die DB weiter.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Bahn-Gutscheins sei eine aktuell gültige BahnCard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der BahnCard bis einschließlich 13. März 2020. Kunden können nun ein Online-Formular ausfüllen, bei dem der Name, die E-Mail, das Geburtsdatum sowie die 16-stellige Nummer der BahnCard abgefragt wird. Der Bahn-Gutschein soll dann nach 3 bis 4 Wochen verschickt werden. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 3 Jahre.


DB-Kulanz bei Corona

Coronavirus-Kulanz für BahnCard 100

Auch für Inhaber einer BahnCard 100 gibt es eine Kulanz-Regelung für die Nicht-Nutzung aufgrund der Reisebeschränkungen, die derzeit aufgrund des Coronavirus gelten. Laut Handelsblatt gibt es dabei inzwischen auch eine Gutschein-Lösung. „Inhaber einer BahnCard 100 hatten wir gebeten, sich bei ihrem Bahn Comfort Service zu melden, damit wir gemeinsam mit ihnen individuelle Lösungen finden können“, erklärte der DB-Sprecher laut Handelsblatt. „Im Einzelfall konnte das ein Volumen von bis zu 1000 Euro umfassen.“ Dieser Bahn-Gutschein im Wert bis 1000 Euro dürfte vor allem für Bahn-Poweruser gelten, die einen BahnCard 100 in der 1. Klasse haben, die 6685 Euro kostet.

Reisende besteigen den RE 1 im Hauptbahnhof Berlin am 19.93.2020
BahnCard-Kunden erhalten in der Coronavirus-Krise nun einen Bahn-Gutschein von bis zu 50€ als Kulanz von der Deutschen Bahn.

Anleitung: So erhalten Sie einen Bahn-Gutschein für Ihre BahnCard

Ähnlich der Coronavirus DB Ticket-Erstattung hat die Deutsche Bahn nun auch ein Online-Formular zur Beantragung eines Bahn-Gutscheins für alle BahnCard-Kunden in der Corona-Krise aufgesetzt.

  1. Rufen Sie das Online-Formular auf bahn.de auf, um die BahnCard-Kulanz zu beantragen.
  2. Geben Sie Namen, E-Mail, Geburtsdatum und die 16-stellige Nummer Ihrer BahnCard ein.
  3. Klicken Sie auf „Senden“ – fertig!

Voraussetzung: Um in der DB Corona-Kulanz für BahnCards einen Bahn-Gutschein bis zu 50 Euro zu erhalten, ist laut DB eine aktuell gültige BahnCard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der BahnCard bis einschließlich 13. März 2020 nötig. Der Bahn-Gutschein soll dann nach 3 bis 4 Wochen verschickt werden. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 3 Jahre.

Wichtig: Sie erhalten keine separate Bestätigungs-E-Mail! Nach Übermittlung der Daten und erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Reisegutschein an die im BahnCard-Vertrag hinterlegte E-Mail- oder Post-Adresse. Dabei kündigte die DB an, dass aufgrund des hohen Anfragevolumens mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist und bittet alle BahnCard-Kunden um Geduld  und von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Achtung: Inzwischen ist die Beantragung einer BahnCard-Entschädigung wegen der Corona-Pandemie nicht mehr möglich.

DB-Kulanz bei Corona

BahnCard wegen Corona kündigen?

Für alle Bahn-Kunden, die Ihre BahnCard kündigen wollen wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen Kontakt- und Reisebeschränkungen, gibt es derzeit keine Möglichkeit, vorzeitig eine Kündigung herbeizuführen. Dabei können viele Reisende Ihre BahnCard aktuell nicht nutzen, da die Reisefreiheit im Bundesgebiet eingeschränkt ist. Allerdings gilt auch: Die Züge rollen, und das pünktlicher denn je. Da die Deutsche Bahn also weiterhin alle Mobilitätsdienstleistungen erfüllt, können Bahn-Kunden auch nicht vom BahnCard-Vertrag zurücktreten.

Coronavirus: Kulanz-Regelungen für DB-Tickets

Bahn-Kunden, die ihr Bahnticket wegen des Coronavirus stornieren oder umtauschen wollen, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich einen DB Reise-Gutschein zu sichern. Beim Umgang mit Covid-19 hat die Deutschen Bahn die Möglichkeit der DB Ticket-Stornierung erweitert.

Umwandlung des Tickets in einen Reisegutschein:  Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, konnten alle bis 13. März 2020 erworbenen Tickets kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Tickets zum Super Sparpreis und Sparpreis für Reisen bis einschließlich 4. Mai. Inzwischen wurde diese Kulanzregelung eingestellt; seit Ende Juni können Bahnkunden keinen Gutschein mehr für ihr Ticket bekommen.

Flexible Nutzung innerdeutscher Tickets: Die Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchten, können das gebuchte Ticket jetzt bis zum 31. Oktober flexibel nutzen. Noch wichtiger: Bei allen Sparpreis- und Super Sparpreis-Tickets wird die Zugbindung aufgehoben; die Tickets sind dann als Flex-Ticket für jeden Zug an jedem Tag gültig. Allerdings gilt die erweiterte Gültigkeit nur für den Fernverkehr mit ICE, IC und EC. Das City-Ticket sowie Nahverkehrsverbindungen sind von der erweiterten Kulanzregelungen leider nicht erfasst, ÖPNV-Fahrscheine müssen ggf. neu erworben werden.


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