In dieser Woche vom 26. Februar 2024 bis zum 1. März 2024 erlebt Deutschland eine umfassende Streikwelle im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die von der Gewerkschaft Verdi initiiert wird. Fast das gesamte Bundesgebiet ist betroffen, mit Ausnahme von Bayern. Der Streik, der in Wellen stattfindet, zielt darauf ab, den Druck auf die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen zu erhöhen. Hier ist, was Reisende und Pendler über die Situation wissen müssen.

ÖPNV-Nahverkehr - BVG Berlin Tram

Der Bahnstreik 2024 ist aktuell ausgesetzt; noch bis 3. März gilt eine Friedenspflicht zwischen der GDL und der Deutschen Bahn für Verhandlungen. Unterdessen macht verdi mobil und ruft in der Woche vom 26. Februar bis zum 1. März 2024 zu umfassenden Streiks im ÖPNV-Nahverkehr in fast ganz Deutschland auf.

Alle Infos zum ÖPNV-Streik im Nahverkehr 2024 gibt’s nachfolgend – bitte gewünschten Abschnitt anklicken:

Welche Bundesländer sind vom verdi ÖPNV-Streik 2024 betroffen?

Der Streik legt den Nahverkehr in vielen Teilen Deutschlands lahm. Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen fahren nicht, was Pendler vor große Herausforderungen stellt. Der Fernverkehr der Deutschen Bahn ist allerdings nicht betroffen und verkehrt normal. Reisende, die auf den ÖPNV angewiesen sind, um zum Bahnhof zu gelangen, müssen auf Alternativen wie Fahrradfahren, Laufen, Fahrgemeinschaften oder Taxis zurückgreifen. Bereits am Montag beginnen die Streiks in Schleswig-Holstein und im Saarland, gefolgt von Berlin, wo neben Verdi auch andere Gewerkschaften zu Warnstreiks aufrufen. Im Laufe der Woche sind weitere Bundesländer wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg betroffen. Der Hauptstreiktag ist der Freitag, der 1. März, an dem parallel zu den Warnstreiks auch Demonstrationen gegen die Klimakrise von Fridays For Future geplant sind. Hier ein Überblick über die geplanten Streiks in einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg wird am Donnerstag und Freitag ganztägig gestreikt, wobei Verkehrsverbünde in sieben Städten betroffen sind: Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz.
  • Berlin: In Berlin müssen Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Montag mit längeren Wartezeiten auf Busse rechnen, während bei U-Bahnen und Straßenbahnen einzelne Fahrten ausfallen. Am Donnerstag und Freitag findet ein ganztägiger Streik statt, der am Freitag bis 14 Uhr andauert.
  • Brandenburg: In Brandenburg streikt am Mittwoch die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft ganztägig. Am Donnerstag folgt der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehr (ORP), und am Freitag treten zwölf Verkehrsunternehmen im gesamten Bundesland in den Ausstand.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein starten die Streiks mit den Busfahrern, die zu einem fünftägigen Warnstreik aufgerufen sind. Dies führt zu erheblichen Ausfällen in zahlreichen Verbindungen, allerdings ist der städtische Verkehr in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster nicht betroffen.
  • Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen ist ein 48-stündiger Streik für Donnerstag, den 29. Februar, und Freitag, den 1. März, geplant. Betroffen sind landesweit zahlreiche Nahverkehrsbetriebe, einschließlich der Städte Duisburg, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Köln, Bonn, Essen, Dortmund, Bochum und Münster.
  • Hamburg: In Hamburg rufen die Beschäftigten der Hamburger Hochbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) zu einem 48-stündigen Warnstreik vom 29. Februar bis zum 2. März auf.
  • Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Streiks im kommunalen Nahverkehr von Montag, dem 26. Februar, bis Samstag, dem 2. März, geplant. Die Streiks sollen vornehmlich ganztags und überwiegend mehrtägig stattfinden, mit dem Hauptstreiktag am 1. März.
  • Niedersachsen: In Niedersachsen sind Warnstreiks am 29. Februar und 1. März in Städten wie Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Wolfsburg und Goslar geplant. In Göttingen beginnen die Arbeitsniederlegungen bereits am Mittwoch, dem 28. Februar.
  • Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern werden die Tarifbeschäftigten von Verdi am Freitag zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, der von Mitternacht bis 23:59 Uhr andauert. Dieser Streik betrifft den öffentlichen Nahverkehr sowie die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Rügen (VVR). Zusätzlich ist in Schwerin, der Landeshauptstadt, für diesen Tag eine Kundgebung geplant.
  • Rheinland-Pfalz: Ab 3 Uhr morgens am Mittwoch treten in Rheinland-Pfalz die Tarifbeschäftigten verschiedener Busunternehmen in den Streik. Zu den betroffenen Unternehmen zählen nach Angaben von Verdi unter anderem die DB Regio Bus Mitte GmbH, die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH und die Palatina Bus GmbH, neben weiteren.
  • Saarland: Im Saarland streiken ÖPNV-Beschäftigte am Montag unter anderem bei der Saarbahn GmbH, Saarbahn Netz GmbH, Neunkircher Verkehrs GmbH, Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH, Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis GmbH KVS/KVG oder die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH VVB.

Warum ruft verdi zum Streik im Nahverkehr auf?

Die Tarifverhandlungen im ÖPNV stocken. Verdi fordert bessere Arbeitsbedingungen für die rund 90.000 Beschäftigten in den kommunalen Verkehrsbetrieben. Zu den Forderungen gehören kürzere Arbeitszeiten ohne Gehaltseinbuße, längere Ruhezeiten, mehr Urlaubsgeld und mehr Urlaubstage. In einigen Bundesländern, wie Brandenburg und dem Saarland, stehen auch höhere Löhne auf der Agenda. Im Folgenden werden die Hauptgründe für den Streik detaillierter beleuchtet.

  • Bessere Arbeitsbedingungen: Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im ÖPNV. Dazu gehören Maßnahmen, die eine gesündere Work-Life-Balance ermöglichen sollen, wie kürzere Arbeitszeiten ohne Gehaltseinbußen. Die Gewerkschaft macht darauf aufmerksam, dass die derzeitigen langen Arbeitszeiten nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigen, sondern auch ein Sicherheitsrisiko darstellen können, da Übermüdung die Wahrscheinlichkeit von Unfällen erhöht.
  • Längere Ruhezeiten und mehr Urlaub: Eng verbunden mit dem Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten sind Forderungen nach längeren Ruhezeiten zwischen den Schichten und mehr Urlaubstagen. Diese Maßnahmen sollen den Beschäftigten helfen, sich besser von den Belastungen ihrer Arbeit zu erholen und so langfristig ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.
  • Höhere Löhne: In einigen Bundesländern stehen höhere Löhne im Mittelpunkt der Forderungen. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der besonderen Belastungen, die mit der Arbeit im ÖPNV verbunden sind, fordert Verdi signifikante Lohnerhöhungen. In Brandenburg beispielsweise soll das Gehalt um 20 Prozent oder mindestens 650 Euro steigen. Diese Forderungen unterstreichen das Bedürfnis der Beschäftigten nach einer fairen Entlohnung, die ihre Arbeit angemessen wertschätzt und ihnen ein auskömmliches Leben ermöglicht.
  • Anerkennung der systemrelevanten Arbeit: Der Streik wirft auch ein Schlaglicht auf die systemrelevante Rolle, die die Beschäftigten im ÖPNV spielen. Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig diese Dienste für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sind. Die Beschäftigten fordern daher nicht nur bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne, sondern auch eine stärkere Anerkennung ihrer unverzichtbaren Rolle in der Gesellschaft.

ÖPNV-Streik 2024: Darf ich zu spät zur Arbeit kommen?

Während des aktuellen ÖPNV-Streiks in Deutschland stehen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Herausforderung, wie sie trotz der Streiks pünktlich zur Arbeit gelangen können. Der Streik führt zu erheblichen Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr, wodurch der tägliche Weg zur Arbeit für viele Pendler zu einer großen Hürde wird. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg zur Arbeit während des Streiks beachten sollten:

  1. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer: Grundsätzlich liegt das sogenannte Wegerisiko bei den Arbeitnehmern. Das bedeutet, dass es in ihrer Verantwortung liegt, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, unabhängig von Streiks oder anderen Störungen im öffentlichen Nahverkehr. Arbeitnehmer, die unentschuldigt zu spät kommen oder gar nicht erscheinen, riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um pünktlich zu sein. Dazu kann gehören, dass sie früher als üblich das Haus verlassen, um eine frühere Verbindung zu nutzen oder alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad, Fahrgemeinschaften oder Mietwagen in Betracht ziehen.
  2. Kein automatisches Recht auf Homeoffice: Ein automatisches Recht, aufgrund eines Streiks im ÖPNV von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht. Arbeitnehmer, die ohne Absprache mit ihrem Vorgesetzten im Homeoffice bleiben, begehen eine Pflichtverletzung. Es empfiehlt sich daher, proaktiv das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und die Möglichkeit von Remote-Arbeit für die Dauer des Streiks zu erörtern.
  3. Umgang mit Verspätungen: Kommt es aufgrund des Streiks zu Verspätungen, gilt grundsätzlich der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die nicht arbeiten, weil sie zu spät kommen, keinen Anspruch auf Bezahlung für die versäumte Zeit haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verspätung verschuldet ist oder nicht. Arbeitnehmer mit Arbeitszeitkonten oder Gleitzeitregelungen sind hier in einer flexibleren Position, da Verspätungen weniger problematisch sein können.
  4. Kosten für alternative Transportmittel: Entscheiden sich Arbeitnehmer für alternative Transportmittel wie ein Taxi oder Carsharing, um pünktlich zur Arbeit zu kommen, müssen sie in der Regel die Kosten selbst tragen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
  5. Lösungen suchen: Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Auswirkungen des Streiks auf den Arbeitsalltag so gering wie möglich zu halten. Dies kann flexible Arbeitszeiten, die Nutzung von Überstunden für Freizeitausgleich oder die vorübergehende Einrichtung von Homeoffice-Optionen umfassen.

Der ÖPNV-Streik stellt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Herausforderung dar. Eine offene Kommunikation und die Bereitschaft, gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu suchen, sind entscheidend, um diese Zeit bestmöglich zu überbrücken.

Welche Rechte haben Fahrgäste beim ÖPNV-Streik?

Während des aktuellen ÖPNV-Streiks in Deutschland, der in dieser Woche in fast allen Bundesländern stattfindet, stehen Fahrgäste vor erheblichen Beeinträchtigungen ihrer täglichen Mobilität. Trotz der Unannehmlichkeiten, die durch die Streiks verursacht werden, haben Fahrgäste bestimmte Rechte, die ihnen zustehen. Diese Rechte können je nach Bundesland und Verkehrsbetrieb variieren, doch gibt es grundlegende Ansprüche, die Fahrgäste kennen sollten.

  • Informationsrecht: Fahrgäste haben das Recht auf umfassende und aktuelle Informationen über die Streiks und deren Auswirkungen auf den Nahverkehr. Die Verkehrsbetriebe sind verpflichtet, über ihre Websites, soziale Medien und über Aushänge an Haltestellen und in Fahrzeugen über geplante Streiks und die daraus resultierenden Fahrplanänderungen oder -ausfälle zu informieren. Dies soll Fahrgästen ermöglichen, ihre Reisen entsprechend zu planen und nach Alternativen zu suchen.
  • Anspruch auf alternative Beförderung: Obwohl während eines Streiks keine generelle Pflicht für die Verkehrsbetriebe besteht, alternative Transportmöglichkeiten anzubieten, bemühen sich viele Unternehmen dennoch, einen Grundbetrieb aufrechtzuerhalten oder zumindest Notfahrpläne zu erstellen. In einigen Fällen können Fahrgäste berechtigt sein, alternative Transportmittel wie Taxis oder Mietwagen zu nutzen, wobei die Kosten hierfür unter bestimmten Umständen von den Verkehrsbetrieben erstattet werden.
  • Erstattungsansprüche: Fahrgäste, die aufgrund von Streiks ihre bereits bezahlten Tickets nicht nutzen können, haben unter Umständen Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Ticketpreises. Die genauen Bedingungen für Erstattungen hängen von den Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs ab. In der Regel müssen Fahrgäste jedoch aktiv werden und einen Antrag auf Erstattung stellen.
  • Rechte bei Abonnements: Inhaber von Zeitkarten oder Abonnements stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie ihre Tickets für einen längeren Zeitraum im Voraus bezahlt haben. Einige Verkehrsbetriebe bieten in solchen Fällen eine anteilige Erstattung oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Abonnements an. Fahrgäste sollten sich direkt an ihren Verkehrsbetrieb wenden, um Informationen über mögliche Kompensationen zu erhalten.
  • Mobilitätsgarantien: In einigen Bundesländern existieren Mobilitätsgarantien, die Fahrgästen zusätzliche Rechte gewähren, wenn es zu erheblichen Verspätungen oder Ausfällen kommt. Diese Garantien gelten allerdings in der Regel nicht bei Streiks, da es sich um außerordentliche Ereignisse handelt, die außerhalb der Kontrolle der Verkehrsbetriebe liegen.

Was sind die Alternativen?

Für Pendler und Reisende, die vom Streik betroffen sind, gibt es einige Alternativen. Neben den bereits erwähnten Optionen wie Fahrradfahren oder Fahrgemeinschaften, bieten sich auch Fernbusse oder die Nutzung von Carsharing-Diensten an. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die Verfügbarkeit und eventuelle Einschränkungen zu informieren.


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