Die wichtigsten aktuellen Verkehrsmeldungen für den Fernverkehrs der Deutschen Bahn, den Regionalverkehr und die S-Bahn in einzelnen Bundesländern gibt’s in diesem Beitrag – täglich aktualisiert. Dazu informieren wir über Fahrgastrechte und Reisetipps, wenn Verspätungen oder Zugausfälle Ihre Reise mit der Bahn beinträchtigen. Aktuelle Fahrplanänderungen aufgrund von Baustellen und Streckensanierungen jetzt abrufen:
Hier sind die aktuellen Verkehrsmeldungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn sowie im Regionalverkehr und bei der S-Bahn in den einzelnen Bundesländern für heute, den 5. September 2025, und die kommenden sieben Tage.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Bahn derzeit keine spezifischen Verkehrsmeldungen für den heutigen Tag veröffentlicht hat. Für die aktuellsten Informationen zu möglichen Störungen oder Fahrplanänderungen im Fernverkehr empfehlen wir Ihnen, die offizielle Website der Deutschen Bahn zu konsultieren oder die DB Navigator App zu nutzen.
Für detaillierte Informationen zu aktuellen Verkehrsmeldungen und Baustellen im Regionalverkehr und bei der S-Bahn in den einzelnen Bundesländern besuchen Sie bitte die jeweiligen Seiten der Deutschen Bahn oder der regionalen Verkehrsunternehmen.
Übersicht Baustellen 2025
Strecke | Zeitraum |
---|---|
Essen – Dortmund | 28. Februar bis 25. April 2025 und 05. September bis 31. Oktober 2025 |
Mannheim – Dortmund | 17. April bis 6. Juni 2025 |
Bielefeld – Hannover | 6. Juni bis 9. August 2025 |
Oberhausen – Emmerich | 27. Juni bis 24. August 2025 |
Stammstrecke Stuttgart | 26. Juli bis 6. September 2025 |
Berlin – Hamburg | 1. August 2025 bis 30. April 2026 |
Hamburg – Schwerin | 1. August 2025 bis 30. April 2026 |
Im Jahr 2025 sind auf mehreren wichtigen Bahnstrecken in Deutschland umfangreiche Bauarbeiten geplant, die zu zeitweisen Einschränkungen im Zugverkehr führen werden.
Zwischen Essen und Dortmund finden gleich zwei Bauphasen statt. Die erste erstreckt sich vom 28. Februar bis zum 25. April 2025, gefolgt von einer zweiten Bauperiode zwischen dem 5. September und dem 31. Oktober 2025. Reisende sollten sich in diesen Zeiträumen auf Fahrplanänderungen und Umleitungen einstellen.
Auch auf der Strecke Mannheim – Dortmund wird gebaut: Hier sind Bauarbeiten vom 17. April bis zum 6. Juni 2025 vorgesehen. Diese Verbindung betrifft unter anderem viele Fernverkehrszüge und dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Reiseverkehr haben.
Die Verbindung Bielefeld – Hannover wird vom 6. Juni bis zum 9. August 2025 modernisiert. Aufgrund der Bedeutung dieser Strecke im Regional- und Fernverkehr ist auch hier mit Einschränkungen zu rechnen.
Im Westen Deutschlands ist zudem die Strecke Oberhausen – Emmerich von Bauarbeiten betroffen. Diese finden zwischen dem 27. Juni und dem 24. August 2025 statt.
In Stuttgart wird die sogenannte Stammstrecke über die Sommermonate erneuert. Die Bauarbeiten sind für den Zeitraum vom 26. Juli bis zum 6. September 2025 angesetzt. Diese Maßnahme betrifft besonders den S-Bahn-Verkehr in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs.
Im Norden Deutschlands beginnen am 1. August 2025 zeitgleich zwei langandauernde Bauprojekte: Zum einen auf der Strecke Berlin – Hamburg, zum anderen auf der Verbindung Hamburg – Schwerin. Beide Maßnahmen dauern bis zum 30. April 2026 an. Damit gehören sie zu den größten Bauvorhaben dieser Periode und betreffen zwei wichtige Nord-Süd-Verbindungen.
Reisende sollten sich rechtzeitig über alternative Verbindungen und geänderte Fahrpläne informieren, um Einschränkungen bestmöglich zu umgehen.
Bahn-Baustellen 2025 – Überblick
Fahrgastrechte bei Verspätung und Zugausfall
Welche Bahn Fahrgastrechte bei einer Verspätung gelten, haben wir nachfolgend aufgeschlüsselt – von einer Verspätung bei der Abfahrt bis hin zu Taxi- und Übernachtungskosten.
Bahn-Verspätung von mind. 60 Minuten am Ziel | 25% Erstattung des Ticket-Preises; bei Reiseabbruch 100% Erstattung |
Bahn-Verspätung von mind. 120 Minuten am Ziel | 50% Erstattung des Ticket-Preises; bei Reiseabbruch 100% Erstattung |
Bahn-Verspätung von mind. 20 Minuten am Startbahnhof | Zugbindung aufgehoben, jeder Zug kann genutzt werden, zusätzliche Ticket-Kosten werden erstattet |
Verspätung in Echtzeit abrufen | Ist mein Zug pünktlich? |
Taxi- und Hotelkosten | bis maximal 120 Euro |
Bahnticket online erstatten lassen
Eine Entschädigung erhalten Sie laut der Fahrgastrechte nur dann, wenn Sie eine Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort haben. Dann gelten für DB Reisende, deren Zug nicht pünktlich war, die folgenden Regelungen:
Entschädigung bei Einzel-Tickets
- Wenn Sie ein DB Ticket zum Flexpreis oder aus dem DB Sparpreisfinder, also den Sparpreis und den Super Sparpreis gekauft haben, ist die Verspätung am Zielort entscheidend für die Höhe der Erstattung bzw. Entschädigung, die Ihnen laut der Bahn-Fahrgastrechte zustehen.
- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort gibt es eine prozentuale Entschädigung und damit Geld zurück. Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel erstattet die Bahn 25 Prozent des Ticket-Preises, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort gibt es 50 Prozent Entschädigung.
- Dabei wird stets der tatsächlich gezahlte Ticket-Preis als Grundlage genommen; einen eventuellen BahnCard-Rabatt erhalten Sie also nicht erstattet.
Höhe der Bahn-Verspätung | Höhe der Erstattung |
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Mind. 60 Minuten Verspätung am Zielort | 25% Erstattung |
Mind. 120 Minuten Verspätung am Zielort | 50% Erstattung |
Entschädigung bei Zeitkarten
Da sie bei diesen Tickets keine direkte Zugverbindung buchen, gibt es ab 60 Minuten Bahn-Verspätung am Zielort laut der Fahrgastrechte Geld zurück – hierbei können Reisende eine pauschale Erstattung in unterschiedlicher Höhe beantragen. Wer ein Länderticket wie z.B. ein Bayernticket der 2. Klasse gekauft hat und mit Regionalzügen am Zielort mehr als 60 Minuten zu spät ankommt, kann 1,50 Euro Entschädigung beantragen, in der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Ebenfalls gibt es vor allem für Pendler Zeitkarten für bestimmte Strecken im Fernverkehr – hier gibt’s 5 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse zurück.
Ticket | 2. Klasse | 1. Klasse |
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Zeitkarten im Regionalverkehr (Ländertickets, Quer-durchs-Land-Ticket, etc.) | 1,50 Euro | 2,25 Euro |
Zeitkarten im Fernverkehr | 5 Euro | 7,50 Euro |
Entschädigung beim Deutschlandticket
Das Deutschlandticket wird als Fahrausweis mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingestuft; daher gelten bei Verspätungen die Bahn-Fahrgastrechte nur noch eingeschränkt.
- Bei Verspätungen ab 20 Minuten oder Zugausfällen entfällt seit dem 15. August 2023 für Bahnreisende das Recht, höherwertige Züge zu nutzen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Ausnahme: Nur, wenn der Reisende aufgrund von Zugausfällen oder -verspätung sein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht, können Fahrgäste ein Taxi nehmen und sich das Geld über das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn erstatten lassen. Hierbei zahlt die Bahn einen Maximalbetrag von 120 Euro. Gleiches gilt, wenn die geplante Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt und der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ankommen würde – auch in diesem Fall können Fahrgäste für Taxikosten maximal 120 Euro von der Bahn zurückfordern.
Vorsicht bei Kombination aus Deutschlandticket-Regionalzügen und ICE-Sparpreis-Tickets Inhaber des Deutschlandtickets, deren gewünschte Reiseverbindung sowohl Fernverkehrs-, als auch Regionalverkehrszüge enthält, können auch nur die Fernverkehrsstrecke mit ICE, IC oder EC buchen und sparen sich die Kosten für die Regionalstrecke. Das ist zwar günstiger, birgt allerdings Risiken: Denn wer nur ein Fernverkehrsticket zum Sparpreis oder Super Sparpreis bucht und das Deutschlandticket für die Regionalzüge auf der Reise nutzt, muss aufpassen, denn es entfällt die durchgehende Reisekette. Das bedeutet: Hat etwa der Regionalzug am Beginn der Reise Verspätung und der ICE wird nicht mehr erreicht, dann verfällt das Fernverkehrsticket; es gibt keine aufgehobene Zugbindung, die dem Reisenden die Nutzung späterer Züge mit dem ursprünglichen Ticket erlauben würde! In diesem, leider nicht ganz unwahrscheinlichen Fall müssten sich Reisende ein komplett neues Ticket kaufen. Ebenfalls problematisch könnte es werden, wenn der gebuchte Fernverkehrszug Verspätung hat und es keinen weiteren Regionalzug mehr im Nachgang gibt, der ans geplante Ziel fährt. Auch dann greifen keine Fahrgastrechte, mit denen Reisende bei einem durchgehenden Ticket Anspruch auf Entschädigung sowie die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten haben.
Entschädigung bei BahnCard 100
Inhaber einer BahnCard 100 erhalten großzügiger Geld zurück. Hier gibt es bereits 10 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse; Inhaber einer BahnCard 100 für die 1. Klasse erhalten pauschal 15 Euro. Allerdings ist die jährliche Erstattung gedeckelt auf maximal 25 Prozent des Kaufpreises der BahnCard 100.
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Entschädigungsfall | BahnCard 100, 2. Klasse | BahnCard 100, 1. Klasse |
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Pauschale Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung | 10 Euro | 15 Euro |
Maximale Entschädigung pro Jahr | 1.137 Euro | 1.928 Euro |
Weitere Regelungen für Erstattung & Entschädigung bei DB Verspätung
- Reservierter Sitzplatz kann nicht eingenommen werden: Wenn Sie Ihre Sitzplatzreservierung aus Bahnverschulden nicht genutzt werden können, erhalten Sie das Reservierungsentgelt zurück. Dazu gehört etwa, wenn die Plätze oder Waggons nicht bereitgestellt oder nutzbar waren oder Anschlussverbindung wegen Zugverspätung nicht erreicht werden konnte. Übrigens: Wer eine Flexpreis-Fahrkarte der 1. Klasse kauft, bei der die Reservierung bereits inklusive ist, kann dann eventuell sogar 5,90 Euro Entschädigung geltend machen.
- Erstattung von Taxi- und Hotelkosten: Stranden Sie unterwegs aufgrund einer DB Verspätung und liegt die reguläre Ankunftszeit laut Bahnauskunft zwischen 0 und 5 Uhr morgens, können Sie der Bahn etwaige Taxi- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Dabei werden Taxikosten in Höhe bis zu 120 Euro erstattet; Übernachtungskosten „in angemessener Höhe“. Dies gilt aber nur, wenn Sie keinen Taxi- oder Hotel-Gutschein vom Service-Personal im Zug oder am Bahnhof erhalten haben. Nur dann können Sie sich auf eigene Faust ein Taxi suchen bzw. ein Hotelzimmer buchen.
- Ausfall der 1. Klasse: Wer ein Bahnticket 1. Klasse gebucht hat, aber für die Reise nur Wagen der 2. Klasse zur Verfügung stehen, kann ebenfalls eine Entschädigung beantragen. Dabei wird für die Berechnung der Höhe der Entschädigung die Preis-Differenz zwischen dem Ticket für die 1. Klasse und dem Ticket für die 2. Klasse berechnet.